Die Bank Frey hat den in den USA wegen Beihilfe zu Steuerhinterziehung angeklagten Stefan Buck von seinen Aufgaben in der Zürcher Privatbank entbunden. Damit ist er nicht mehr Mitglied der Geschäftsleitung und auch nicht mehr Chef des Privatkundengeschäfts.
Man habe Buck von seinen Funktionen entbunden, damit er sich frei gegen die Anschuldigungen wehren könne, die vor einem Bezirksgericht in New York gegen ihn erhoben wurden. Dies bedeute jedoch nicht, dass die Bank Stefan Buck für jene Handlungen verantwortlich mache, deren er beschuldigt werde, teilte die Bank Frey am Montag mit.
Gegen Buck und einen Anwalt der Zürcher Anwaltskanzlei Niederer Kraft & Frey wurde am vergangenen Dienstag (Ortszeit) vom New Yorker Staatsanwalt Preet Bharara formell Anklage erhoben wegen Beihilfe zu Steuerhinterziehung. Die beiden sollen nach dem Debakel der UBS und der Bank Wegelin unversteuertes Geld weitergeschleust und so Millionen von Dollar vor den US-Steuerbehörden versteckt haben.
Die Bank Frey betonte am Montag, es gelte weiterhin die Unschuldsvermutung für die beiden Angeklagten. Man unterstütze Buck in dem Gerichtsverfahren. Über weitere Schritte werde zu gegebener Zeit informiert.