Angeklagter Yoga-Lehrer bleibt wegen Verdunkelungsgefahr in Haft

Das Bundesgericht hat die Beschwerde eines selbsternannten Yoga-Lehrers aus dem Kanton Aargau gegen die Versetzung in Sicherheitshaft abgelehnt. Gemäss Anklageschrift wurden fünf Frauen Opfer des sexuellen Missbrauchs.

Bundesgericht in Lausanne (Archiv) (Bild: sda)

Das Bundesgericht hat die Beschwerde eines selbsternannten Yoga-Lehrers aus dem Kanton Aargau gegen die Versetzung in Sicherheitshaft abgelehnt. Gemäss Anklageschrift wurden fünf Frauen Opfer des sexuellen Missbrauchs.

Dem Mann wird vorgeworfen, mehrere ihm hörige «Schülerinnen» dazu bewegt zu haben, sexuelle Handlungen an ihm vorzunehmen oder solche zu dulden.

Der Angeklagte befindet sich seit November 2012 in Haft. Bis Mitte Juni hat das Zwangsmassnahmengericht den Mann nun in Sicherheitshaft genommen. Es geht von einem dringenden Tatverdacht sowie Kollusions- und Wiederholungsgefahr aus.

Die dem Angeklagten vorgeworfenen Delikte fallen in die Zeit zwischen April 2001 und Oktober 2012. Gemäss Anklageschrift sollen fünf Frauen Opfer des sexuellen Missbrauchs geworden sein.

Mindestens zwei von ihnen fällt es gemäss psychiatrischen Gutachten schwer, sich von ihrem «Lehrer» zu lösen. Das Zwangsmassnahmengericht bezeichnet den Angeklagten als einen «Meister der Manipulation».

Bereits verurteilt

Der Mann wurde im Oktober 2006 vom Obergericht des Kantons Solothurn namentlich bereits wegen mehrfachen sexuellen Handlungen mit einem Kind und mehrfachen Ausnützens einer Notlage zum Nachteil von zwei Frauen zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 27 Monaten und einer Busse von 1000 Franken verurteilt.

Während der Untersuchungshaft der nun angeklagten Delikte brachte der Mann Besucherinnen dazu, den Opfern Briefe zu schreiben und diese unter Druck zu setzen.

Gemäss dem Bundesgericht ist deshalb keine mildere Ersatzmassnahme möglich, um den Angeklagten von weiteren Taten abzuhalten.

Nächster Artikel