Im Strafprozess zur Korruptionsaffäre bei der Zürcher BVK ist am Mittwoch ein erstes Urteil gefällt worden: Das Zürcher Bezirksgericht verurteilte den früheren Chef einer Investmentfirma wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung zu einer Freiheitsstrafe von 20 Monaten.
Der erste Prozesstag dauerte nur gut eine Stunde. Der 47-jährige Angeklagte traf bereits vor der Verhandlung eine Vereinbarung mit der Staatsanwaltschaft. Er akzeptierte deren Vorschlag für ein Urteil. Das Gericht bestätigte diesen nun am Mittwoch. Der Angeklagte muss allerdings im September wegen Bestechung nochmals vor Gericht erscheinen.
Für die Hälfte der am Mittwoch ausgesprochenen Strafe von 20 Monaten ist der Vollzug bedingt aufgeschoben. Knapp 15 Monate hat der Angeklagte zwischen September 2010 und Dezember 2011 bereits abgesessen. Der Mann sucht im Moment einen Job ausserhalb der Finanzbranche, allenfalls in seinem früheren Beruf als Pilot. Er plant, nach Spanien auszuwandern.
In der aussergerichtlichen Einigung hat er sich verpflichtet, der von ihm geschädigten Personalvorsorge des Kantons Zürich (BVK) 3,95 Millionen Franken als Vergleichsbeitrag sowie eine Prozessentschädigung von rund 82’000 Franken zu zahlen. Zudem muss er für die Verfahrenskosten aufkommen.
Vom Controller zum Vermittler
Der Angeklagte war ursprünglich Angestellter der Firma Complementa Investment Controlling, die für die Kontrolle von BVK-Investitionen zuständig war. Er gründete 2006 die eigene Firma DL Investment Partners (DLIP) und war danach als externer Berater für „alternative Anlagen“ der BVK tätig.
So vermittelte er Investitionsmöglichkeiten für die BVK. Mit den Investitionen in Hedgefonds erzielte die DLIP innerhalb von vier Jahren Provisionen von rund 10 Millionen Franken.
Der Angeklagte kassierte illegal weitere knapp 3 Millionen Franken an Retrozessionen, die er an die BVK hätte weiterleiten müssen. Mehrfach hatte er der BVK wahrheitswidrig schriftlich erklärt, keine Retrozessionen entgegengenommen zu haben.
Der Investment-Vermittler habe in sehr guten finanziellen Verhältnissen gelebt, sagte der Gerichtspräsident. Als Motiv für die Tat stehe deshalb Gier im Vordergrund. Das Verschulden wertete das Gericht als erheblich.
Es spreche für den Angeklagten, dass er die Tat zugegeben habe, wenn auch spät, und dass er den finanziellen Schaden wieder gutmache. Auch die Bereitschaft zum abgekürzten Verfahren werteten die Richter positiv.