Sechs Monate Freiheitsstrafe bedingt hat ein 34-jähriger Schweizer kassiert, der an der Albisgüetlitagung 2011 SVP-Nationalrat Hans Fehr tätlich angegriffen hatte. Die Staatsanwaltschaft erliess den Strafbefehl wegen Körperverletzung. Der Beschuldigte war geständig.
Das Strafverfahren gegen weiteren Beteiligte wurde sistiert, bis neue Erkenntnisse zu deren Identität vorliegen. Dies teilte die Staatsanwaltschaft Zürich-Sihl am Dienstag mit.
Im Vorfeld der SVP-Albisgüetlitagung vom 21. Januar 2011 wurde Hans Fehr von mehreren schwarz vermummten Personen angegriffen, zu Boden geworfen und mit Faustschlägen und Fusstritten traktiert. Die Angreifer, deren Identität bis heute nicht feststeht, gehörten mutmasslich der autonomen linken Szene an.
Massive Kopfschmerzen
Eine weitere Person folgte Hans Fehr, nachdem die Angreifer von ihm abgelassen hatten und dieser seinen Weg fortsetzen konnte. Sie versetzte Fehr einen Faustschlag auf den Kopf. Die Folge für den Angegriffenen waren massive Kopfschmerzen.
Der Angreifer konnte dank polizeilicher Ermittlungen der Stadtpolizei identifiziert werden – er wurde am 9. Februar 2011 verhaftet. Der Beschuldigte ist geständig. Er gehört nicht der autonomen Szene an.
Fehr hatte Anzeige gegen Unbekannt erstattet. Die Attacke war von Exponenten aller politischen Parteien scharf verurteilt worden.