Anhänger des FC St. Gallen im Kanton Aargau verurteilt

Ein Anhänger des FC St. Gallen ist nach Auseinandersetzungen mit Fans des FC Aarau in der Stadt Aarau zu einer teilbedingten Geldstrafe von 120 Tagessätzen verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau befand den Mann unter anderem des Landfriedensbruchs schuldig.

Ein Anhänger des FC St. Gallen ist nach Auseinandersetzungen mit Fans des FC Aarau in der Stadt Aarau zu einer teilbedingten Geldstrafe von 120 Tagessätzen verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau befand den Mann unter anderem des Landfriedensbruchs schuldig.

Von den 120 Tagessätzen à 160 Franken wurden 50 Tagessätze unbedingt ausgesprochen. Das entspricht einer unbedingten Geldstrafe von 8000 Franken, hinzu kommt eine Busse von 500 Franken.

Wie die Staatsanwaltschaft Aargau am Montag auf Anfrage zu einem Bericht der Zeitung «Schweiz am Sonntag» weiter mitteilte, erhob der Beschuldigte Einsprache gegen den Strafbefehl. Daher wird das Bezirksgericht Aarau den Fall verhandeln müssen.

Vier weitere Strafbefehle gegen Fans, die nach dem Fussballspiel zwischen dem FC Aarau und dem FC St. Gallen am 18. Oktober 2014 an Auseinandersetzungen beteiligt waren, sind rechtskräftig. Straftatbestände sind Landfriedensbruch und das Vermummungsverbot. Bei einem weiteren Strafbefehl läuft die Einsprachefrist noch.

Die Polizei hatte nach dem Fussballspiel einen Grosseinsatz in der Aarauer Bahnhofstrasse geleistet. Pyro-Fackeln wurden gezündet. Einige Personen vermummten sich. Gemäss Polizei suchten die Fangruppen die Konfrontation.

In einer Seitenstrasse kam es zwischen einigen Personen beider Gruppierungen zu einer Auseinandersetzung. Die Polizei setzte Zwangsmittel ein und nahm zwei Personen fest.

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