Das Gericht in Pretoria wird im Dezember über eine Neuauflage des Mordprozesses gegen Oscar Pistorius beraten. Eine Anhörung zu ihrem Berufungsantrag sei für den 9. Dezember vorgesehen.
Die Staatsanwaltschaft zeigte sich am Montag in ihrer Mitteilung optimistisch, dass ihr Antrag Erfolg haben wird. Richterin Thokizile Masipa hatte Pistorius am 21. Oktober wegen grob fahrlässiger Tötung seiner Freundin Reeva Steenkamp zu fünf Jahren Haft verurteilt. Sowohl gegen das Urteil wie auch gegen das Strafmass hatte die Staatsanwaltschaft vergangene Woche Berufung eingelegt.
Sie bezeichnete die Entscheidung der Richterin als «unangemessen» und argumentierte, ein «vernünftiges» Gericht wäre zu einem anderen Urteil gekommen. Die Anwälte des 27-jährigen südafrikanischen Sprintstars legten wiederum Widerspruch gegen die Berufung ein.
Pistorius hatte Steenkamp in der Nacht zum Valentinstag 2013 durch die geschlossene Toilettentür in seinem Haus in Pretoria erschossen. Er beteuert, hinter der Tür einen Einbrecher vermutet und in Panik geschossen zu haben.
Masipa warf dem an den Unterschenkeln amputierten Ausnahmesportler vor, grob fahrlässig gehandelt zu haben. Den Mordvorwurf der Staatsanwaltschaft liess sie dagegen fallen.
Doch noch Mord-Urteil
In ihrem Berufungsantrag bezeichnete die Staatsanwaltschaft die Strafe als «schockierend leicht». Sie wies darauf hin, dass Pistorius das Gefängnis auf Grundlage der jetzigen Urteils schon nach zehn Monaten verlassen und den Rest der Strafe unter Hausarrest verbüssen könnte.
In einem Berufungsprozess will die Anklage durchsetzen, dass Pistorius doch noch wegen Mordes verurteilt wird – da er mit seinen Schüssen bewusst den Tod eines Menschen in Kauf genommen habe.
Nach südafrikanischem Recht entscheidet Richterin Thokozile Masipa selbst, ob sie eine Berufung gegen ihr eigenes Urteil zulässt. Lässt Masipa die Berufung zu, käme der Fall nach Angaben eines Sprechers der Staatsanwaltschaft vor das oberste Berufungsgericht in Bloemfontein. Dort urteilen je nach der Art des Falls drei bis fünf Richter in der Sache. Lehnt Masipa die Berufung ab, steht der Staatsanwaltschaft noch der Weg einer Petition an das Oberste Gericht offen.