Anklage befragt Ex-UBS-Kunden im Fall Raoul Weil

Im Prozess gegen den ehemaligen UBS-Top-Banker Raoul Weil in Florida hat die Anklage am Dienstag fünf ehemalige Kunden der UBS in den Zeugenstand gerufen. Sie machten deutlich, dass die Bank US-Kunden auch von 2002 bis 2008 beim Steuerbetrug tatkräftig unterstützte.

Die fünf Zeugen kannten Raoul Weil nicht persönlich (Bild: sda)

Im Prozess gegen den ehemaligen UBS-Top-Banker Raoul Weil in Florida hat die Anklage am Dienstag fünf ehemalige Kunden der UBS in den Zeugenstand gerufen. Sie machten deutlich, dass die Bank US-Kunden auch von 2002 bis 2008 beim Steuerbetrug tatkräftig unterstützte.

In dieser Zeit war der Angeklagte Raoul Weil als Leiter der globalen Vermögensverwaltung der UBS oberster Verantwortlicher für die illegalen Geschäfte. Was er davon wusste, blieb offen.

Die Geschichten der fünf ehemaligen UBS-Kunden, die vor dem Gericht in Fort Lauderdale als Zeugen auftraten, haben vieles gemeinsam. Alle Zeugen versteckten bei der Schweizer Grossbank jahrelang namhafte Summen vor der US-Steuerbehörde IRS (Internal Revenue Service). Sie alle wurden von der UBS auch nach 2001, als das Qualified-Intermediary-Abkommen (QIA) bereits in Kraft war, mit Rat und Tat unterstützt, um illegale Machenschaften fortzuführen.

Das QIA verpflichtete die Banken zu einem regelkonformen Umgang mit Kunden, die US-Wertschriften besassen, und verbot Beihilfe zur Steuerhinterziehung.

Die Realität sah indes anders aus, wenn man den Zeugen glaubt: Die Kundenberater transferierten Konten, die ursprünglich in UBS-Filialen auf den Bahamas oder den Cayman-Inseln eröffnet worden waren, nach Zürich. In einem zweiten Schritt zog die UBS externe Anwälte bei, um für die US-Kunden unter Geheimhaltung deren Identität Stiftungen in Liechtenstein und Scheinfirmen in Hongkong zu gründen.

Keine Post, keine Telefonate

Die Kundenberater gingen dabei immer nach dem gleichen Muster vor: Keine E-Mails oder Briefe per Post, keine Telefonate in die oder aus der Schweiz, Verwendung von Code-Wörtern, regelmässige Besuche der Kundenberater in den USA. Das Vorgehen zielte – so die Anklage – darauf ab, die Vorschriften des QIA zu umgehen, obwohl die UBS offiziell zum Abkommen stand.

Die fünf ehemaligen UBS-Kunden haben unterschiedliche Herkunft: Zwei stammen aus den USA, einer aus Deutschland, einer aus Italien, einer aus Iran. Aber alle wohnten zur fraglichen Zeit in den USA und waren also steuerpflichtig. Zudem wurden alle eingebürgert.

Jeder von ihnen kam zwischen 2007 und 2009 auf die Idee, mit den Steuerbehörden reinen Tisch zu machen, aus welchen Gründen auch immer. Manche nutzen eine Steueramnestie zu einer Selbstanzeige, manche völlig freiwillig, andere, weil es ihnen zu brenzlig wurde.

Verteidigung: Zeugen sind gekauft

Alle Zeugen bekannten sich des Steuerbetrugs schuldig und erklärten sich bereit, mit der US-Regierung zu kooperieren. Dazu gehörte auch die Zeugenaussage.

Hier hakte im Kreuzverhör die Verteidigung ein. Sie stelle die Zeugen als von der Regierung gekauft dar, was den Inhalt der Aussagen relativieren sollte.

Zudem räumte jeder der fünf ehemaligen Bankkunden ein, Raoul Weil nicht persönlich zu kennen. Auch den Namen hätten sie früher nie gehört.

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