Anklage fordert bedingte Geldstrafe für „Luchs“-Polizisten

Im „Luchs“-Prozess in Schwyz hat die Staatsanwaltschaft bedingte Geldstrafen wegen Amtsmissbrauchs und Freiheitsberaubung für zwei Luzerner Polizisten gefordert, die für eine irrtümliche Festnahme 2005 verantwortlich waren. Die Verteidigung verlangte Freisprüche.

Polizisten der Luzerner Sondereinheit "Luchs" im Einsatz (Archiv) (Bild: sda)

Im „Luchs“-Prozess in Schwyz hat die Staatsanwaltschaft bedingte Geldstrafen wegen Amtsmissbrauchs und Freiheitsberaubung für zwei Luzerner Polizisten gefordert, die für eine irrtümliche Festnahme 2005 verantwortlich waren. Die Verteidigung verlangte Freisprüche.

In der Nacht auf den 5. Juni 2005 glaubte eine Spezialtruppe der Luzerner Polizei („Luchs“), im Kanton Schwyz einen international gesuchten Schwerverbrecher fassen zu können. Maskierte und bewaffnete Polizisten stoppten in Oberarth zwei junge Serben in ihrem Auto. Die Sondereinheit hatte sich auf Informationen von verdeckten Ermittlern aus Deutschland und Österreich gestützt.

Unschuldige zu lange festgehalten

Laut Anklage zerrten die Polizisten die damals 17- und 22-jährigen Männer aus ihrem Fahrzeug und legten ihnen Handschellen und Augenbinden an. Obwohl sich rasch gezeigt habe, dass Unschuldige gestellt worden seien, habe es zu lange gedauert, bis die beiden wieder freigelassen worden seien, kritisierte der Oberstaatsanwalt im Prozess vor dem Schwyzer Strafgericht.

Wegen Amtsmissbrauchs und Freiheitsberaubung forderte er für den Einsatzleiter der Sondereinheit „Luchs“ und den anderen Polizisten bedingte Geldstrafen von 90 Tagessätzen à 150 Franken respektive von 45 Tagessätzen à 100 Franken. Zudem sollen noch Bussen von 1000 Franken respektive 500 Franken ausgesprochen werden.

Die Verteidiger wiesen die Vorwürfe der Anklage zurück und verlangten Freisprüche. Die Polizisten hätten einen sehr guten Ruf – dank grosser Erfahrung, angemessener Vorgehensweise und hoher Professionalität. Sie hätten sich auch bei der irrtümlichen Festnahme in Oberarth im Rahmen der Amtspflichten verhalten.

Langzeitprobleme bei den Opfern

Vor dem Gericht sagten die Opfer, sie seien geschlagen und misshandelt worden. Dabei hätten sie Prellungen, Quetschungen und andere Verletzungen erlitten, die einen Spitalaufenthalt von mehreren Tagen nötig gemacht hätten. Laut ihren Anwälten leiden sie bis heute an psychischen Problemen. Ausserdem sei bei ihnen die Arbeitsfähigkeit beeinträchtigt.

Die Polizisten seien entschieden und schnell vorgegangen, sagte der beschuldigte Einsatzleiter der Sondereinheit „Luchs“ vor Gericht. Es habe aber keine Tätlichkeiten gegeben. Dass verdächtigen Personen auch Augenbinden angelegt würden, entspreche bei solchen Einsätzen der normalen Praxis, sagte der 59-Jährige.

Schliesslich forderten die Geschädigtenvertreter Schadenersatz, der noch nicht abschliessend beziffert werden kann, sowie in einem Fall eine Genugtuung von 50’000 Franken. Das Urteil im Fall „Luchs“ wird nächste Woche bekannt gegeben.

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