Anklage fordert Breiviks Einweisung in geschlossene Psychiatrie

Der geständige norwegische Attentäter Anders Behring Breivik soll nach dem Willen der Anklage in eine geschlossene Psychiatrie eingewiesen werden. Die Zurechnungsfähigkeit Breiviks, der im vergangenen Jahr 77 Menschen getötet hatte, habe nicht zweifelsfrei bewiesen werden können.

Anders Behring Breivik (l.) und Ankläger Svein Holden (im Hintergrund) in Oslo (Bild: sda)

Der geständige norwegische Attentäter Anders Behring Breivik soll nach dem Willen der Anklage in eine geschlossene Psychiatrie eingewiesen werden. Die Zurechnungsfähigkeit Breiviks, der im vergangenen Jahr 77 Menschen getötet hatte, habe nicht zweifelsfrei bewiesen werden können.

So argumentierte die Staatsanwaltschaft am Donnerstag in ihrem Schlussplädoyer in Oslo. Der Rechtsextremist selbst beharrt darauf, schuldfähig zu sein.

Die Anklage fordere, dass Breivik sich einer „psychiatrischen Behandlung“ in einer geschlossenen Anstalt unterziehen müsse, sagte Staatsanwalt Svein Holden. „Wir sind nicht überzeugt oder sicher, dass Breivik unzurechnungsfähig ist“, sagte Holden. „Aber wir haben Zweifel.“

Sollte das Gericht Breivik in seinem Urteil für schuldfähig erklären, werde die Anklage die Höchststrafe von 21 Jahren Haft fordern, führte Holden aus. Diese Höchststrafe kann zudem verlängert werden, wenn eine weitere Gefährdung der Gesellschaft befürchtet wird. Das Urteil gegen Breivik wird entweder für den 20. Juli oder den 24. August erwartet.

Bereits im März hatten sich die Ankläger für eine Einweisung Breiviks in die Psychiatrie ausgesprochen. Sie stützten sich dabei auf ein Gutachten, das bei dem Attentäter eine paranoide Schizophrenie feststellte.

Zweifel an Schuldfähigkeit

Nachdem ihm später aber ein anderes Gutachten die Schuldfähigkeit bescheinigte, wurde damit gerechnet, dass auch die Staatsanwaltschaft ihre Meinung geändert haben könnte.

In ihrem Schlussplädoyer argumentierte die Staatsanwaltschaft jedoch, dass das von zwei Fachleuten erstellte erste Gutachten zumindest ausreiche, um Zweifel an der Schuldfähigkeit des Angeklagten aufkommen zu lassen.

Breivik reagierte sichtlich verärgert auf die Forderung der Staatsanwaltschaft nach seiner Einweisung in die Psychiatrie. Er zeigte seinen martialischen Gruss mit einem Faustschlag auf die Brust und ausgestrecktem rechtem Arm.

Diese Geste, die Breivik in einem seiner Manifeste als Gruss des Ordens der Tempelritter bezeichnete, hatte er schon zu Beginn des Prozesses mehrfach gezeigt, dann auf Verlangen seiner Anwälte aber unterlassen.

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