Im Prozess zur Zigarettenschmuggel-Affäre vor dem Bundesstrafgericht Bellinzona hat die Bundesanwaltschaft (BA) am Mittwoch Freiheitsstrafen von bis zu viereinhalb Jahren beantragt. Drei Verteidiger verlangten Freispruch.
Die Parteien hielten damit weitestgehend an ihren Forderungen des Vorverfahrens fest. Die Bundesanwaltschaft wirft den neun Beschuldigten die Beteiligung an kriminellen Organisationen oder deren Unterstützung sowie mehrheitlich Geldwäscherei vor.
Indem die acht Männer und eine Frau von der Schweiz aus die Voraussetzungen für den Zigarettenschwarzmarkt in Italien schafften, sollen sie sich zu Helfern der Camorra und Sacra Corona Unita gemacht haben.
Von illegalen Geldern gewusst
Besondere Aufmerksamkeit im Plädoyer der BA kam einem Tessiner Geldwechsler zu. Für ihn wurden vier Jahre Haft gefordert. Im ersten Prozess vor zwei Jahren war er freigesprochen worden.
Der heute 76-Jährige soll zwischen 1994 und 2001 1,4 Billionen Lire, umgerechnet 795 Mio US-Dollar, von Mitgliedern krimineller Organisationen entgegengenommen und ins Schweizer Bankensystem eingeschleust haben.
Die Anklage zeigte sich überzeugt, dass der Beschuldigte von der teils illegalen Herkunft der Gelder gewusst habe. Zwei Zeugen, die in der Neuauflage des Prozesses von der BA herangezogen worden waren, hätten nicht zu dessen Entlastung beigetragen.
Kein Persilschein
Aus den Aussagen der ehemaligen Tessiner Staatsanwälte, darunter Carla del Ponte, sei zu entnehmen gewesen, dass diese dem Beschuldigten – entgegen dessen Behauptungen – zu keinem Zeitpunkt einen Persilschein hinsichtlich seiner Tätigkeit ausgesprochen hätten.
Im Gegenteil, der Angeklagte habe gar nicht ernsthaft versucht, Informationen einzuholen. Er habe der Magistratin del Ponte in Vernehmungen damals bewusst eine bereinigte Buchhaltung präsentiert, die zwar auf Zigarettenhandel, nicht aber auf Geschäftskontakte mit den italienischen Clan-Mitgliedern schliessen liess.
Die BA verlangte für die neun Angeklagten Freiheitsstrafen zwischen sechs Monaten und viereinhalb Jahren. Das beschlagnahmte Vermögen in Millionenhöhe sei einzuziehen. Vor zwei Jahren lag das niedrigste beantragte Strafmass bei neun Monaten.