Anklage fordert Verwahrung des pädophilen Sozialtherapeuten

Im Missbrauchsprozess gegen den Sozialtherapeuten vor dem Berner Regionalgericht hat die Staatsanwältin nebst der maximal mögliche Haftstrafe von 15 Jahren die Verwahrung des Angeklagten gefordert. Eine stationäre Massnahme erachtet die Anklage als nicht ausreichend.

Der Sozialtherapeut verantwortet sich vor dem Regionalgericht (Bild: sda)

Im Missbrauchsprozess gegen den Sozialtherapeuten vor dem Berner Regionalgericht hat die Staatsanwältin nebst der maximal mögliche Haftstrafe von 15 Jahren die Verwahrung des Angeklagten gefordert. Eine stationäre Massnahme erachtet die Anklage als nicht ausreichend.

Staatsanwältin Erika Marti sprach am Dienstag in ihrem Plädoyer von einem «Fall der Superlative». Das Ausmass der Übergriffe des Sozialtherapeuten sei kaum in Worte zu fassen, nicht nur was die hohe Zahl von Opfern sondern auch die extreme Zahl von Missbräuchen betrifft. Diese fanden zum Teil mehrmals täglich statt.

Der Angeklagte habe skrupellos und mit enormer krimineller Energie gehandelt. Als Sozialtherapeut habe er gezielt Stellen angetreten, um seine pädophilen Neigungen auszuleben. Bei den Opfern handle es sich um besonders Schutzbedürftige, die sich nicht hätten wehren können.

Für die Anklägerin kommt eine stationäre Massnahme nicht in Frage. Über einem möglichen Behandlungserfolg einer Therapie sei keine sichere Aussage zu machen. Der Angeklagte zeige eine gewisse «Hilf- und Machtlosigkeit» gegenüber seinen sexuellen Neigungen.

Angeklagter geständig

Der Angeschuldigte hat den Missbrauch von über 100 Behinderten in mehreren Heimen gestanden. Wegen Verjährung geht es vor Gericht noch um 33 Fälle. Schuldig gesprochen werden soll der Mann wegen Schändung, sexuellen Handlungen mit Kindern, Pornografie sowie Verletzung des Geheim- und Privatbereichs durch Aufnahmegeräte.

Am Montag hatte der heute 57-jährige Sozialtherapeut vor Gericht erklärt, es sei ihm nicht bewusst gewesen, was er den Opfern angetan habe. Im Nachhinein könne er seine Taten „auch nicht erklären“.

Zeugen befragt das Gericht nicht. Bei den Opfern handelt es sich mehrheitlich um schwerstbehinderte Jugendliche und Kinder.

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