Nach dem jüngsten Bundesgerichtsentscheid haben die Aargauer Behörden einen endgültigen Schlussstrich unter die elterliche Auseinandersetzung um die neunjährige «Anna» gezogen. Das Mädchen ist am Montag mit ihrer Mutter nach Mexiko zurückgekehrt.
Das aargauische Departement Volkswirtschaft und Inneres (DVI) als Vollzugsbehörde ermöglichte, dass sich «Anna» von ihrem Vater sowie vom Lehrer und von den Schülern ihrer Klasse persönlich verabschieden konnte. Der Abschied von anderen engen Angehörigen erfolgte telefonisch, wie das DVI am Dienstag bekanntgab.
Auf der Fahrt zum Flughafen wurden das Kind und die Mutter von einem Vertreter des DVI sowie dem Anwalt und einer Betreuerin des Kindes begleitet.
Das Mädchen lebte seit seiner Geburt mit seinen Eltern in Mexiko. Im Oktober 2013 trennten sich diese. Seither kommt gemäss mexikanischem Recht beiden Elternteilen gemeinsam die elterliche Sorge zu. Die Obhut über das Mädchen hat jedoch die Mutter.
Im Juni 2014 hielt sich der Vater mit seiner Tochter in der Schweiz in den Ferien auf. Aus diesen brachte er das Kind entgegen der Vereinbarung mit der Mutter nicht mehr zurück. Um sich dem Zugriff der Behörden zu entziehen, tauchte die Grossmutter, die Mutter des Vaters, mit dem Kind einige Zeit in Frankreich unter.
Nachdem der Vater seine Tochter nicht mehr zurückbringen wollte, wandte sich die Mutter ans Aargauer Obergericht. Sie beantragte, ihre Tochter sei zu ihr nach Mexiko zurückzubringen. Obergericht und Bundesgericht entschieden im Sinne der Mutter. Verschiedene Mediations- und Vermittlungsversuche der Behörden zwischen den Eltern waren zuvor gescheitert.