Anti-Folter-Kommission sehr besorgt über Gefängnis Champ-Dollon GE

Die Anti-Folter-Kommission zeigt sich sehr besorgt über das Problem der Überbelegung der Genfer Haftanstalt Champ-Dollon. Zur Verbesserung der als „ungenügend“ eingestuften materiellen Haftbedingungen müssten dringliche Massnahmen getroffen werden.

Die Genfer Haftanstalt Champ-Dollon ist überbelegt (Archiv) (Bild: sda)

Die Anti-Folter-Kommission zeigt sich sehr besorgt über das Problem der Überbelegung der Genfer Haftanstalt Champ-Dollon. Zur Verbesserung der als „ungenügend“ eingestuften materiellen Haftbedingungen müssten dringliche Massnahmen getroffen werden.

Man begrüsse vorbehaltlos den Beschluss des Regierungsrats, die Aufnahmekapazität bis 2017 zu verdoppeln, teilte die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF) am Donnerstag mit. Beim Besuch im Juni 2012 befanden sich 671 Häftlinge im Gefängnis Champ-Dollon, darunter 24 Frauen.

Die Haftanstalt weise offiziell eine Aufnahmekapazität von 376 Plätzen aus. Die Verdoppelung der Haftplätze von gegenwärtig 561 auf 1019 bis 2017 sei ein Schritt in die richtige Richtung, schreibt die NKVF. Einige Probleme müssten jedoch zügig angegangen werden.

Die Kommission bemängelte verunreinigt vorgefundene Gänge, Duschen und Spazierhöfe und bezeichnete die hygienischen Bedingungen in der Küche als ungenügend. Sie stellte zudem mit Erstaunen fest, dass in der Anstalt nur eine einzige Telefonkabine zur Verfügung steht.

Zudem würden sich einige Frauen in derselben Abteilung befinden wie Männer, die einem Hochsicherheitsregime unterstünden. Aus Sicht der Kommission sollen Frauen grundsätzlich von Männern getrennt werden, damit sie nicht Blicken und Bemerkungen der Männer ausgesetzt sind.

Zu langes Warten auf medizinische Versorgung

Viele Inhaftierte beschwerten sich über zu lange Wartefristen für den Zugang zu medizinischer Versorgung, insbesondere auch zu zahnärztlicher Behandlung. Zudem habe die Kommission erfahren, dass die Inhaftierten beim Eintritt zu wenig Informationen erhielten.

Das Gefängnisreglement liege nur auf Französisch auf, obwohl im Gefängnis Personen verschiedener Nationen untergebracht seien. Die Anstaltsleitung solle deshalb das Gefängnisreglement in einer Hausordnung konkretisieren und in die gängigsten Sprachen übersetzen.

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