Die Liechtensteiner Regierung hat eine Volksinitiative, die das Vetorecht des Fürstenhauses beschränken will, für zulässig erklärt. Bevor Unterschriften gesammelt werden können, muss das Begehren noch durch das parlamentarische Prüfungsverfahren.
Kommt auch das Parlament, der Landtag, wie die Regierung zum Schluss, dass die Volksinitiative alle nötigen rechtlichen Voraussetzungen erfüllt, ist der Weg frei. Die Initianten müssen für das Zustandekommen des Begehrens innert sechs Wochen 1500 Unterschriften sammeln.
Die Verfassungsinitiative „Ja – damit Deine Stimme zählt“ ist ein politisch brisanter Vorstoss aus dem Kreis der Liechtensteiner Demokratiebewegung. Dieser zielt darauf ab, dass das Volk bei Abstimmungen das letzte Wort hat. Entscheidungen an der Urne sollen nicht mehr durch den Fürsten oder dessen Stellvertreter mit dem so genannten Sanktionsrecht ausgehebelt werden können.
Fürst muss zustimmen
Das Sanktions- oder Vetorecht in der Verfassung hält fest, dass jedes neue oder abgeänderte Gesetz der Zustimmung des Fürstenhauses bedarf. Das gleiche gilt für Verfassungsänderungen. Für Diskussionen sorgte dieses Recht letztes Jahr im Herbst bei der Frage der Legalisierung des Schwangerschaftsabbruchs.
Erbprinz Alois hatte schon vor dem Urnengang angekündigt, er werde die Gesetzesänderung bei Annahme der entsprechenden Volksinitiative nicht unterzeichnen. Für einen Teil der Stimmberechtigten verkam die Abstimmung dadurch zur blossen Volksbefragung.
Das Fürstenhaus reagierte bereits auf die neue Volksinitiative. Es will von einer Einschränkung des Vetorechts nichts wissen. Die Anliegen der Initianten könnten nur mit einer Volksinitiative zur Abschaffung der Monarchie umgesetzt werden, liess Schloss Vaduz verlauten.