Anti-Rückbau-Initiative rechtsgültig

Die Rheinstrasse Pratteln/Liestal-Initiative soll rechtsgültig erklärt werden: Dies beantragt die Baselbieter Regierung dem Landrat, wie sie am Mittwoch mitteilte.

(Bild: Stefan Bohrer)

Die Rheinstrasse Pratteln/Liestal-Initiative soll rechtsgültig erklärt werden: Dies beantragt die Baselbieter Regierung dem Landrat, wie sie am Mittwoch mitteilte.

Das Begehren aus Gewerbekreisen gegen den Rückbau der Rheinstrasse zwischen Pratteln und Liestal war im Juni mit 1678 gültigen Unterschriften eingereicht worden. Die formulierte Gesetzesinitiative «zur Verkehrs-Kapazitätssicherung der Rheinstrasse zwischen Pratteln und Liestal (Rheinstrasse Pratteln/Liestal-Initiative)» will den aufgegleisten Rückbau der Rheinstrasse verhindern. Ihr Ziel ist immer freie Fahrt zu gewähren im Falle von Problemen auf der A22, wie etwa Tunnelsperrungen.

Konkret verlangt die Initiative eine dreispurige Strasse mit je einer Normalspur pro Richtung und einem mittigen Mehrzweckstreifen sowie Verkehrsleitsystemen dazu. Sie fordert, dass weder Verkehrsknoten noch Bushaltestellen und Fussgängerübergänge im Bedarfsfall die umgehende Öffnung der dritten Spur behindern dürfen.

Der Teil-Rückbau der Rheinstrasse gehört indes zum Gesamtprojekt der A22. Eigentlich hätte daher der Rückbau der Rheinstrasse sofort nach der Eröffnung der A22 im Dezember 2013 in Angriff genommen werden sollen. Entsprechend erbost sind Linke und Grüne über Verzögerungen. Die Regierung hat zuletzt eine Überarbeitung des rechtskräftigen Projekts eingeleitet.

Die Regierung zitiert nun in ihrem Rechtsgültigkeits-Antrag ihren Rechtsdienst: «Dass die Volksinitiative inhaltlich im Widerspruch zu bestehenden Planungen steht, die im Wesentlichen den Rückbau der Rheinstrasse zwischen Liestal und Pratteln auf eine zweispurige Kantonsstrasse vorsehen, ändert an ihrer Rechtsgültigkeit nichts.»

Nächster Artikel