Antifolterkomitee fordert höchstens 14 Tage Isolationshaft

Einzel- oder Isolationshaft sollte höchstens 14 Tage und nur als „letztes Mittel“ eingesetzt werden. Das forderte der Präsident des Antifolterkomitees des Europarates, Latif Hüseynov, am Donnerstag in Strassburg.

Isolationshaft ist eine psychische Belastung (Archiv) (Bild: sda)

Einzel- oder Isolationshaft sollte höchstens 14 Tage und nur als „letztes Mittel“ eingesetzt werden. Das forderte der Präsident des Antifolterkomitees des Europarates, Latif Hüseynov, am Donnerstag in Strassburg.

Die Zwangsmassnahme sei für Häftlinge eine schwere Belastung für die Psyche und den Körper und führe zu mehr Selbstmorden im Gefängnis. Die Selbstmordrate unter Personen in Einzelhaft sei höher als im Durchschnitt der Gefängnisinsassen. „Diese Praxis wirft seriöse Fragen in Bezug auf das Verbot der Folter sowie der unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung auf“, mahnte Hüseynov.

Zum Schutz vor Misshandlung und Folter sollte auch sichergestellt werden, dass Personen direkt nach ihrer Festnahme Kontakt zu einem Anwalt aufnehmen könnten, sagte der Jurist aus Aserbaidschan bei der Vorstellung des Jahresberichts 2010/2011 des Komitees.

Zugang zu einem Anwalt

Der Kontakt zu einem Anwalt sei die beste Garantie gegen Misshandlung. Weiter forderte das Europaratskomitee, dass ein Richter niemals eine Isolation als Element der Strafe verfügen dürfe. Dies sei nach wie vor in einigen Ländern des Europarats noch der Fall.

Zwar könne man die Isolation zum Schutz der Ermittlungen verwenden, allerdings müssten diese Verfügungen von einem Richter bestätigt und begründet werden. Zudem müsse den Gefangenen der Rechtsweg der Berufung offen stehen.

Als „besonders Besorgnis erregend“ bezeichnet der Bericht die Verwendung der Isolationshaft als Vorbeugungsmittel für Häftlinge, die man als „besonders gefährlich“ einschätzt. Es handle sich um die Form der Isolation, die am längsten dauere und die geringsten verfahrensrechtlichen Garantien biete.

Unangemeldete Besuche

Das Komitee hat aufgrund des europäischen Anti-Folter-Abkommens das Recht, unangemeldet Einrichtungen zu besuchen, in denen Menschen gegen ihren Willen festgehalten werden – etwa Polizeikommissariate, Gefängnisse oder geschlossene psychiatrische Anstalten.

Seine Experten hatten zwischen August 2010 und Juli 2011 die Haftbedingungen in 14 Ländern überprüft, darunter in Deutschland, Frankreich, mehreren Nachfolgestaaten Jugoslawiens und in Russland. Nicht auf dieser Liste stand die Schweiz, die eines der 47 Mitgliedsstaaten des Europarates ist.

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