Antrag verzögert Verlegung von Pussy-Riot-Mitgliedern in Straflager

Mit einem neuen Antrag verzögern die Anwälte der kremlkritischen russischen Frauenband Pussy Riot die Verlegung von zwei verurteilten Mitgliedern ins Straflager. Sie fordern einen Aufschub der Haftstrafe.

Pussy-Riot-Mitglieder Maria Aljochina (l.) und Nadeschda Tolkonnikowa (Archiv) (Bild: sda)

Mit einem neuen Antrag verzögern die Anwälte der kremlkritischen russischen Frauenband Pussy Riot die Verlegung von zwei verurteilten Mitgliedern ins Straflager. Sie fordern einen Aufschub der Haftstrafe.

Die Strafe zu je zwei Jahren Haft für Nadeschda Tolokonnikowa und Maria Aljochina dürfe erst in Kraft treten, wenn die Kinder der Musikerinnen in etwa zehn Jahren das 14. Lebensjahr vollendet hätten. Verteidiger Nikolai Polosow forderte das Chamowniki-Gericht in Moskau zu einem „Akt der Humanität“ auf, wie die Agentur Interfax am Dienstag meldete.

Solange ein Moskauer Gericht nicht über den Antrag entschieden habe, dürften die Frauen nicht ins Straflager kommen, sagte Polosow. In Russland ist es durchaus üblich, dass Mütter ihre Haftstrafe erst antreten müssen, wenn ihre Kinder ein bestimmtes Alter erreicht haben. Tolokonnikowas Tochter Gera ist vier, Aljochinas Sohn Filipp fünf Jahre alt.

Die Frauen waren nach einem Punkgebet gegen Kremlchef Wladimir Putin in einer Kirche wegen Rowdytums aus religiösem Hass verurteilt worden. Nach Medienberichten könnten sie ihre Strafe in einem Straflager in der Teilrepublik Mordwinien rund 650 Kilometer südöstlich von Moskau verbüssen.

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