Anwälte des mutmasslichen Spions beantragen Haftbefehl aufzuheben

Die Anwälte des in Deutschland inhaftierten mutmasslichen Schweizer Spions haben die Aufhebung des Haftbefehls beantragt. Ihr Mandant habe zwar «gelegentlich kleinere Aufträge» erhalten. Mit dem Einschleusen eines Maulwurfs sei er aber nie beauftragt worden.

Der in Deutschland inhaftierte mutmassliche Schweizer Spion bestreitet, für den NDB wichtige Aufträge ausgeführt zu haben. (Symbolbild)

Die Anwälte des in Deutschland inhaftierten mutmasslichen Schweizer Spions haben die Aufhebung des Haftbefehls beantragt. Ihr Mandant habe zwar «gelegentlich kleinere Aufträge» erhalten. Mit dem Einschleusen eines Maulwurfs sei er aber nie beauftragt worden.

Die Aufträge des Schweizer Nachrichtendienstes (NDB) habe der Beschuldigte auch ausgeführt, sie seien aber «von eher untergeordneter Bedeutung» gewesen, heisst es in der schriftlichen Eingabe der Verteidiger an den deutschen Bundesgerichtshof in Karlsruhe, die der Nachrichtenagentur sda vorliegt. Verschiedene Medien hatten am Mittwoch darüber berichtet.

Für seine Tätigkeit habe der NDB dem 54-Jährigen «gelegentliche Geldsummen in vierstelliger Höhe» bezahlt. Bei den ausgeführten Aufträgen sei es jedoch nicht darum gegangen, «erhebliche» Erkenntnisse zu gewinnen, die den deutschen Interessen zuwiderlaufen.

Insbesondere mit dem Einschleusen einer Quelle bei der Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen (NRW) sei er weder unmittelbar noch mittelbar beauftragt worden. Auch seien ihm vom NDB nie 90’000 Euro für seine Arbeit in Aussicht gestellt worden.

Vorwürfe der deutschen Bundesanwaltschaft

Der Mann war am 28. April in Frankfurt verhaftet worden. Laut dem deutschen Generalbundesanwalt wird ihm vorgeworfen, während über fünf Jahren für einen ausländischen Geheimdienst tätig gewesen zu sein. Er soll unter anderem versucht haben, einen Maulwurf in der NRW-Finanzverwaltung zu platzieren.

Nach Angaben der deutschen Ermittler wurde dem mutmasslichen Schweizer Spion vom NDB für seine Arbeit ein Honorar von insgesamt 90’000 Euro zugesagt. Zwei von drei Teilzahlungen in Höhe von jeweils 30’000 Euro habe der Beschuldigte bereits erhalten.

Die Schweizer Bundesanwaltschaft ihrerseits ermittelt seit einigen Jahren gegen mehrere nordrhein-westfälische Steuerfahnder wegen des Vorwurfs der nachrichtendienstlichen Wirtschaftsspionage und der Verletzung des Bankgeheimnisses. Gegen drei deutsche Steuerfahnder gibt es Haftbefehle.

Nach Angaben der deutschen Ermittlungsbehörden sollen es die vom Agenten ausgehorchten Informationen den Schweizer Behörden ermöglicht haben, die Beamten zu identifizieren und strafrechtlich zu verfolgen, die mit dem Ankauf sogenannter Steuer-CDs beschäftigt waren.

Hochrangige Zeugen

Gegen den Beschuldigten läuft seit Januar 2015 auch in der Schweiz ein Strafverfahren wegen des «Verdachts des wirtschaftlichen Nachrichtendienstes». Er soll Kundendaten von Schweizer Banken gestohlen haben.

Die Verteidigung bestätigt in ihrer Eingabe vom 9. Juni, dass das Verfahren in Deutschland auf Angaben beruhe, die der Beschuldigte im Schweizer Strafverfahren gemacht habe. Diese Aussagen seien jedoch falsch gewesen. «Der Wunsch, sich Schutz vom Geheimdienst zu holen», könnte dabei eine Rolle gespielt haben, heisst es.

Zur Entlastung des Beschuldigten beantragt die Verteidigung, den stellvertretenden NDB-Direktor Paul Zinniker, Bundesanwalt Carlo Buletti und den Präsidenten der Aufsichtsbehörde der Bundesanwaltschaft, Niklaus Oberholzer, als Zeugen vorzuladen.

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