Anwälte streiten um Bedeutung der Infiltration von Attac

Die Anwälte beider Seiten haben am Mittwoch im Zivilprozess um die Bespitzelung von Attac-Mitgliedern durch Nestlé und Securitas ihre Argumente dargelegt. Für die einen war es eine Persönlichkeitsverletzung, für die anderen eine einfache Observierung. Das Urteil folgt später.

Der Anwalt der Globalisierungskritiker Jean-Michel Dolivo (Bild: sda)

Die Anwälte beider Seiten haben am Mittwoch im Zivilprozess um die Bespitzelung von Attac-Mitgliedern durch Nestlé und Securitas ihre Argumente dargelegt. Für die einen war es eine Persönlichkeitsverletzung, für die anderen eine einfache Observierung. Das Urteil folgt später.

Nichts rechtfertige die Bespitzelung der Attac-Mitglieder durch die Securitas, sagte Jean-Michel Dolivo, Anwalt der ausspionierten Attac-Mitarbeiter, am zweiten Verhandlungstag vor dem Zivilgericht in Lausanne.

Der Nahrungsmittelkonzern Nestlé hatte die Waadtländer Sektion der globalisierungskritischen Organisation Attac durch die Sicherheitsfirma Securitas zwischen 2003 und 2005 bespitzeln lassen. Grund dafür: Eine Attac-Arbeitsgruppe arbeitete damals an einem Nestlé-kritischen Buch. Die Affäre flog 2008 auf.

Das Gericht müsse die Persönlichkeitsverletzung und das unrechtmässige Eindringen in die Privatsphäre der Attac-Mitarbeiter anerkennen, sagte Dolivo weiter. Es habe „keinerlei Gefährdung“ für Nestlé durch Attac bestanden. Nie seien die Globalisierungskritiker gewalttätig gewesen.

„Die angebliche Gefahr existierte nicht.“ Damit bezog sich Dolivo auf Aussagen, die Nestlé-Vertreter am Dienstag vor Gericht gemacht hatten. Diese bezeichneten die Stimmung im Jahr 2003 als aufgeheizt und verwiesen auf die Demonstration des französischen Bauernführers José Bové vor dem Nestlé-Hauptsitz in Vevey VD und die Unruhen im Rahmen des G8-Gipfels in Evian (F).

Dies seien Rauchpetarden, mit denen man eine misslungene „Geheimdienstoperation“ habe vertuschen wollte, argumentierte der Anwalt. Nestlé hätte auf die Kritik Attacs reagieren können, ohne in die Privatsphäre der neun Globalisierungskritiker einzudringen.

Die Attac-Mitglieder verlangen deshalb vor dem Zivilgericht in Lausanne eine Genugtuung von 27’000 Franken sowie das Eingeständnis, dass die Aktion widerrechtlich war.

Symbol der Globalisierung

Ganz anders sah es der Verteidiger von Securitas. Gilles Robert-Nicoud kritisierte „die Lügen“, die über den Auftrag der in die Attac-Gruppe eingeschleuste Securitas-Mitarbeiterin verbreitet würden. Es sei nie ihr Auftrag gewesen, die Buchautoren zu überwachen, sondern vielmehr Vorkehrungen zu treffen, um Nestlé zu beschützen.

Der Nahrungsmittelkonzern sei Symbol der Globalisierung gewesen und systematischen und auch gewalttätigen Angriffen ausgesetzt gewesen. Robert-Nicoud verwies dabei auf die Demonstration Bovés.

Das Urteil folgt zu einem späteren, noch nicht bekannten Zeitpunkt.

Nächster Artikel