Die Anzeige der Piratenpartei wegen der Verwendung von Spionage-Software durch Schweizer Strafverfolgungsbehörden bleibt ohne Folgen. Die Bundesanwaltschaft (BA) hat nach Prüfung der Anzeige entscheiden, in dieser Sache nichts zu unternehmen.
Die Piratenpartei hatte Ende Oktober bei der BA Anzeige wegen der Verwendung von Spionage-Software im Kampf gegen Terrorismus und organisierte Kriminalität eingereicht. Die Anzeige erfolgte als Reaktion auf Medienberichte über den Einsatz der umstrittenen Trojaner durch Schweizer Strafverfolgungsbehörden.
Das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement hatte danach mitgeteilt, dass die Bundeskriminalpolizei Trojaner in vier Fällen eingesetzt habe – dreimal in der Terrorismusbekämpfung und einmal gegen organisierte Kriminalität. Der Kanton Zürich war mit einem sogenannten Staatstrojaner gegen Drogenhändler vorgegangen.
Verletzung der Privatsphäre
Wie die BA am Freitag auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda erklärte, hat sie am vergangenen Dienstag „nach gründlicher Prüfung der Anzeige die Nichtanhandnahme verfügt“. Die Piratenpartei hatte sich auf den Standpunkt gestellt, dass der Kampf gegen Verbrechen eine Verletzung der Privatsphäre nicht rechtfertige.
Man wolle mit der Anzeige den juristischen Nebel bei der Internet-Überwachung lichten. Mit Trojanern können etwa die Tastaturanschläge mitgelesen, die Festplatte gescannt oder Computer-Mikrofone in Abhör-Wanzen verwandelt werden.
Rechtskommission verlangt Auskunft
Auch die Rechtskommission des Nationalrates beschäftigt der Einsatz von Trojaner-Software. Sie hat zwei Postulate eingereicht, die den Bundesrat beauftragen, einen Bericht vorzulegen. Der Beschluss sei „mit sehr grosser Mehrheit“ gefasst worden, teilten die Parlamentsdienste am Freitag mit. Die Kommission möchte Auskunft über die aktuelle Situation.
Sie will wissen, welche Rechtsgrundlagen für den Einsatz von Trojaner-Software bestehen und in welchen Fällen solche Software eingesetzt wurde. Sowohl die Anwendung durch den Nachrichtendienst als auch durch die Strafverfolgungsbehörden von Bund und Kantonen interessieren sie.