Anzeige gegen Besetzer des alten Schiessplatzes Allschwilerweiher

Gegen die Besetzer der leerstehenden Gebäude des ehemaligen Schiessplatzes Allschwilerweiher hat die Eigentümerin Immobilien Basel-Stadt Strafantrag gestellt, wie ein Polizeisprecher am Samstag auf Anfrage sagte. Die Lage sei völlig ruhig.

Besetzt: Der Schiessplatz Allschwil wurde von Aktivisten in Beschlag genommen. (Bild: Hans-Jörg Walter)

Gegen die Besetzer der leerstehenden Gebäude des ehemaligen Schiessplatzes Allschwilerweiher hat die Eigentümerin Immobilien Basel-Stadt Strafantrag gestellt, wie ein Polizeisprecher am Samstag auf Anfrage sagte. Die Lage sei völlig ruhig.

Der historische Schiessplatz war am Freitag von mehreren Dutzend Personen besetzt worden. In einem Internet-Communiqué kündigten die Besetzenden anonym an, die Bauten der Spekulation entziehen und nach ihren Vorstellungen kommerz- und hierarchiefrei beleben zu wollen. Sie riefen im Internet Gleichgesinnte auf, sich anzuschliessen.

Der Ex-Schiessplatz auf stadtnahem Baselbieter Boden am Waldrand gehört dem Kanton Basel-Stadt. Immobilien Basel-Stadt (IBS) plant auf dem vorderen Teil samt Parkplatz eine grosse Wohnüberbauung. Laut einem IBS-Sprecher laufen Gespräche mit der Standortgemeinde; das Projekt mit wohl mehreren hundert Wohneinheiten werde sicher einen Quartierplan erfordern. Ein Baubeginn sei noch nicht terminiert.

Derzeit sei das Areal in einer Planungszone; eine Wohnnutzung sei da noch nicht erlaubt. Auch aus Sicherheitsgründen müsse das alte Gebäude abgebrochen werden, erklärte der Sprecher weiter. Dies sei schon «in den nächsten Wochen» vorgesehen.

Die Polizei hielt sich zunächst im Hintergrund. Laut dem Sprecher hat sie die Besetzenden über die noch am Freitag eingegangene Anzeige und die Illegalität der Besetzung informiert.

Der Schiessplatz war nach jahrelangem Kampf der Anwohnerschaft von Allschwil und Binningen BL gegen den Schiesslärm Ende 2008 stillgelegt worden. Die Basler Schützenvereine kamen in der Schiessanlage Lachmatt bei Pratteln BL unter. Das Bundesgericht hatte schon 1994 befunden, dass die Anlage Lärmschutzvorschriften verletze.

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