Appellationsgericht bestätigt Schuldspruch wegen Eifersuchts-Mordes

Das baselstädtische Appellationsgericht hat am Dienstag das Urteil gegen einen Inder, der seine Geliebte erstochen hatte, weitgehend bestätigt. Es bleibt beim Schuldspruch wegen Mordes für das Tötungsdelikt vom Oktober 2009 in Basel.

Das baselstädtische Appellationsgericht hat am Dienstag das Urteil gegen einen Inder, der seine Geliebte erstochen hatte, weitgehend bestätigt. Es bleibt beim Schuldspruch wegen Mordes für das Tötungsdelikt vom Oktober 2009 in Basel.

Wegen Freispruchs in einem Neben-Anklagepunkt reduzierte das Gericht die Strafe von 15 auf 14-3/4 Jahre. Wie die Vorinstanz ging das Appellationsgericht zu Gunsten des Angeklagten von einer leichten Verminderung der Schuldfähigkeit aus. Ein psychiatrisches Gutachten hatte eine Beeinträchtigung der Steuerungsfähigkeit wegen Alkoholeinflusses nicht ausgeschlossen.

Der heute 39-Jährige hatte seine Geliebte in ihrer Wohnung mit einem Messerstich in den Hals tödlich verletzt. Auch vor Appellationsgericht machte er geltend, er wisse nicht, wie das passiert sei. Er habe das Messer in einer Diskussion mit der Frau in der Hand gehalten. Das Gespräch drehte sich um eine angebliche Fremdbeziehung der Frau.

Das Appellationsgericht verneinte eine entschuldbare heftige Gemütsbewegung und qualifizierte die Tötung wie die Vorinstanz als Mord. Als Emotionen seien nur Eifersucht und allenfalls die Angst vor einer Trennung zu erkennen, sagte die Vorsitzende des Gerichts.

Der Verteidiger hatte vor Appellationsgericht auf Schuldspruch wegen Totschlags und auf eine Strafe von maximal acht Jahren plädiert. Die Staatsanwaltschaft hatte wie vor erster Instanz eine Verminderung der Zurechnungsfähigkeit verneint und 18 Jahre wegen Mordes gefordert.

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