Appellationsgericht erhöht teils Strafe nach Raubüberfall in Basel

Das Basler Appellationsgericht hat am Mittwoch die Strafe gegen einen der Täter bei einem Raubüberfall auf dem Bruderholz in Basel um ein Jahr erhöht. Im Falle von zwei weiteren Tätern bestätigte es die erstinstanzlichen Urteile. Bei dem Überfall war eine ältere Frau massiv misshandelt worden.

Das Basler Appellationsgericht hat am Mittwoch die Strafe gegen einen der Täter bei einem Raubüberfall auf dem Bruderholz in Basel um ein Jahr erhöht. Im Falle von zwei weiteren Tätern bestätigte es die erstinstanzlichen Urteile. Bei dem Überfall war eine ältere Frau massiv misshandelt worden.

Die zwei Haupttäter waren im Oktober 2012 in ein Einfamilienhaus eingebrochen und dort auf die 68-jährige Bewohnerin gestossen. Mit Gewalt brachten sie die Frau dazu, den Tresorschlüssel herauszugeben. Unter anderem wurde das Opfer gefesselt und mit dem Gesicht mehrfach in Matratze und Kissen gedrückt.

Ein Gerichtsgutachten sah darin später eine unmittelbare Lebensgefahr. Die Beute der Täter – Schmuck und Goldmünzen – hatte einen Wert von knapp 100’000 Franken. Das Strafgericht verurteilte die zwei Männer im Oktober 2013 wegen versuchten Mordes und qualifizierten Raubs zu zwölf respektive achteinhalb Jahren Freiheitsstrafe.

Urteil gegen Dritten bestätigt

Das Appellationsgericht erhöhte nun auf Antrag der Staatsanwaltschaft die Strafe für den einen Täter von achteinhalb auf neuneinhalb Jahre, wie es beim Gericht auf Anfrage hiess. Zwar habe der andere Mann die Frau ins Kissen gedrückt, doch sei die Reduktion gegenüber dessen Strafe vor erster Instanz etwas stark ausgefallen.

Im Übrigen hielt das Appellationsgericht an den vom Strafgericht ausgesprochenen Strafen fest. Bestätigt wurde dabei auch das Urteil gegen einen dritten Mann, der ebenfalls in den Fall verwickelt war und erstinstanzlich eine teilbedingte Freiheitsstrafe erhalten hatte.

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