Der Umweltverband Aqua Viva – Rheinaubund ruft die Kantone Zürich und Schaffhausen sowie das Bundesland Baden-Württemberg auf, die Pläne zum Kraftwerkbau am Rheinfall „mit aller Schärfe“ zurückzuweisen. Streng geschützte Naturdenkmäler liessen sich nicht vermehren.
Auf beiden Seiten des mächtigsten europäischen Wasserfalls bestehen laut Aqua Viva Projekte, die Urkraft der stürzenden Wassermassen in Kilowattstunden und klingende Münze umzuwandeln. Und Schaffhausen wolle diese Pläne mit dem Wasserwirtschaftsgesetz, das am 18. Mai zur Abstimmung gelangt, rasch vorantreiben.
In Neuhausen wolle man das bestehende Werk ausbauen und auf Zürcher Seite wolle die Axpo unter dem Schloss Laufen gar ein neues Kraftwerk bauen. In einer Stellungnahme wies die Axpo darauf hin, sie habe „lediglich als Projektant eine Studie im Auftrag der Kraftwerke Neuhausen AG erstellt“.
Wie viel Wasser für einen rentablen Betrieb dem Rheinfall entzogen werden müsste, sei noch unklar. Die Berechnungen gingen aber von 100 bis 150 Kubikmeter pro Sekunde aus – was derzeit über der Hälfte der Wasserführung des Rheins entspreche.
Stossend ist für Aqua Viva, wie die Schaffhauser Regierung mit der Vorlage zum Wasserwirtschaftsgesetz ihre Nachbarn provoziere, zumal sowohl die Hochrheinlandschaft zwischen Stein am Rhein und Schaffhausen als auch der Rheinfall seit Jahrzehnten zu den bestgeschützten Naturdenkmälern der Schweiz gehörten.
Kraftwerkneubau verstösst gegen Schutzvorschriften
Gemäss der Zürcher Schutzverordnung seien sichtbare Bauten im Schutzgebiet rund um den Wasserfall höchstens für die Landwirtschaft zulässig. Ein Wasserkraftwerk, selbst wenn teilweise in einer Kaverne versteckt, sei sichtbar und kein landwirtschaftlicher Betrieb. Ein solcher Bau sei also nicht zulässig.
Der gesamte Hochrhein vom Bodensee bis Basel sei heute eine Kette von Stauseen, schreibt Aqua Viva – Rheinaubund. Immer seltenere und nicht ersetzbare Naturdenkmäler dürften nicht dem nicht enden wollenden Stromhunger geopfert werden.
Der Umweltverband appelliert deshalb an die Regierungen, die Behörden und die Bevölkerung der Kanton Zürich und Thurgau sowie an das Bundesland Baden-Württemberg, sich mit aller Vehemenz gegen die Pläne der Schaffhauser Regierung zur Wehr zu setzen und die bestehenden kantonalen, eidgenössischen und internationalen Schutzvorschriften durchzusetzen.