Die Bauarbeiten für den Ceneri-Basistunnel könnten sich verzögern. Das Bundesverwaltungsgericht hat den zwei Beschwerden gegen die Vergabe der Bahntechnikarbeiten durch die Alptransit Gotthard AG die aufschiebende Wirkung erteilt.
Die Alptransit Gotthard AG hatte im vergangenen August die beiden Lose «Bahntechnik und Gesamtkoordination» mit einem Volumen von 138 Millionen Franken sowie «Fahrbahn und Logistik» über 96 Millionen Franken für den Ceneri-Basistunnel vergeben. Den Zuschlag erhielten die Arbeitsgemeinschaften CPC und Mons Ceneris.
Gegen die Vergabe an diese beiden Konsortien erhob die Bietergemeinschaft Bahntechnik Ceneri Rhomberg Sersa Beschwerden ans Bundesverwaltungsgericht. Darin wird angezweifelt, ob die beiden Zuschlagsempfängerinnen in gewissen Bereichen des Auftrags überhaupt über die verlangten Eignungen und Erfahrungen verfügen.
Die Richter in St. Gallen haben den Beschwerden nun die aufschiebende Wirkung erteilt. Der Zwischenentscheid kann noch beim Bundesgericht angefochten werden. Laut Gericht erscheinen die Beschwerden auf den ersten Blick nicht als offensichtlich unbegründet.
Dass die Bauarbeiten durch die Erteilung der aufschiebenden Wirkung verzögert werden könnten und sich dadurch allenfalls Mehrkosten ergeben, sei angesichts des öffentlichen Interesses hinzunehmen. Laut Gericht hat die Vergabestelle die Möglichkeit einer gerichtlichen Anfechtung bei ihrer Planung grundsätzlich einzubeziehen.
Eröffnung 2019 geplant
Gemäss Rocco Maglio, Kommunikationsverantwortlicher des Bundesverwaltungsgerichts, sind in den beiden Verfahren von der Vergabestelle 154 Ordner eingegangen, was über 11 Laufmetern Akten entspreche. Die beiden zuschlagsbegünstigten Konsortien bestehen aus Firmen aus der Schweiz, Österreich und Italien.
Mit dem Einbau der Bahntechnik über das Nordportal des Ceneri soll Ende 2016 begonnen werden. Der Tunnel soll Ende 2019 eröffnet werden. Das Los «Bahntechnik und Gesamtkoordination» umfasst im Wesentlichen die Ausrüstung der beiden einspurigen Tunnelröhren von je 15,4 Kilometern Länge und der anschliessenden offenen Strecken Nord und Süd zur Anbindung an das bestehende Bahnnetz.
Der Bereich «Fahrbahn und Logistik» betrifft den Einbau der festen Fahrbahn in den Tunnelröhren sowie den Aufbau der konventionellen Schotterfahrbahn vor den Portalen zur Anbindung an das bestehende Bahnnetz. Enthalten sind zudem umfangreiche temporäre Leistungen für den Ceneri-Basistunnel, wie Logistik, Transporte und Werkstätten.