Bei einem Auffahrunfall zweier Bauzüge am frühen Mittwochmorgen bei Arth im Kanton Schwyz ist ein Arbeiter ums Leben gekommen. Ein weiterer Mann wurde mittelschwer verletzt. Wegen grosser Schäden bleibt der Unfallort auf der Luzerner Zufahrt zur Gotthardstrecke wohl bis Freitag geschlossen.
Die Bahnstrecken zwischen Arth-Goldau und Rotkreuz im Kanton Zug respektive Küssnacht in Schwyz sollen nach Prognosen der SBB im Verlauf des Freitags wieder geöffnet werden. Im Regionalverkehr kommen bis dahin Ersatzbusse zum Einsatz. Reisende ins Tessin müssen teilweise Umwege über Zug oder Zürich in Kauf nehmen.
Starke Auswirkungen hat die Streckenunterbrechung für den Güterverkehr auf der Nordsüdachse. Dieser ist eingeschränkt. Einzelne Güterzüge werden laut SBB über Walchwil im Kanton Zug umgeleitet. Zugunsten des Güterverkehrs wird auf diesem Abschnitt der Personenverkehr ab 22 Uhr auf die Strasse verlegt.
Arbeiter stand auf Wagen
Beim Unfall gegen 4.30 Uhr fuhr ein Bauzug, der von einer Lokomotive gestossen wurde und an dessen Spitze ein Mannschaftswagen war, aus unbekannten Gründen auf eine zweite, stillstehende Komposition auf. Der tödlich verletzte Arbeiter stand zum Unfallzeitpunkt auf dem Mannschaftswagen im Freien an der Spitze des auffahrenden Zuges.
Der 54-jährige Deutsche war laut einem SBB-Sprecher Begleiter des Lokführers und diesem bei den Rangierarbeiten behilflich. Er erlag nach der Kollision vor Ort an seinen Verletzungen.
Im Mannschaftswagen befanden sich weitere sechs Personen. Einer davon, ein 51-jähriger Portugiese, wurde beim Auffahrunfall mittelschwer verletzt. Er wurde vom Rettungsdienst in ein Spital gebracht.
Die übrigen Bauarbeiten und der Lokführer blieben unverletzt. Sie erlitten einen Schock. Im stillstehenden Zug waren zwei Personen an Bord. Sie kamen mit dem Schrecken davon.
Starke Wucht
Warum der eine Bauzug auf die stillstehende Komposition auffuhr, ist noch nicht geklärt. Ebenfalls war am späteren Mittwochnachmittag noch nicht klar, warum der zweite Zug auf der Strecke stehen geblieben war. Die Schweizerische Sicherheitsuntersuchungsstelle (SUST) des Bundes traf bereits am Unglückstag Abklärungen zur Unfallursache.
Die Kantonspolizei konnte nach Angaben eines Sprechers am Mittwoch erste Befragungen vornehmen. Ferner werden Daten ausgewertet. Es werde abgeklärt, ob ein strafrechtlich relevantes Fehlverhalten vorliege, sagte der Polizeisprecher.
Aufgrund der Deformationen der Wagen müsse von einem relativ hohen Tempo ausgegangen werden, sagte ein SBB-Sprecher vor Ort. Mit welcher Geschwindigkeit der Zug genau unterwegs war, ist offen.
Die Züge gehören zu privaten Baufirmen. Diese führten in der Nacht im Auftrag der SBB Unterhaltsarbeiten im Raum Immensee aus. Unmittelbar vor dem Unfall befanden sich Züge auf dem Rückweg ins Depot nach Arth-Goldau.
Der stillstehende Zug war unter anderem mit Schotter beladen. Auf dem auffahrenden Zug mit dem Mannschaftswagen befanden sich Baumaschinen und Bahnschwellen.
Unfallstelle auf Viadukt schwer zugänglich
Die SBB begann am Mittwochnachmittag mit den aufwändigen Bergungsarbeiten. Mehrere Wagen der Bauzüge und die Gleisanlagen der Doppelspurstrecke wurden stark beschädigt.
Der Mannschaftswagen wurde bei der Kollision stark deformiert. Ein Schotterwagen wurde aus den Schienen katapultiert und kam quer über die Geleise zu stehen.
Beim Unfall flossen nach Angaben eines SBB-Sprechers rund 100 Liter Hydrauliköl und rund 1000 Liter Dieselöl aus. Die Feuerwehr errichtete in einem nahegelegenen Abfluss und im unterhalb der Unfallstelle gelegenen Zugersee eine Ölsperre.
Die beschädigten Bahnwagen werden mit einem Kranwagen aufgerichtet. Danach sollen auf einer Länge von 20 bis 30 Metern die verschmutzten Schottersteine ausgebaggert werden. Zudem müssen die stark deformierten Geleise erneuert und die verbogene Fahrleitung repariert werden.
Die Unglücksstelle ist nur schwer zugänglich. Sie liegt auf einem Viadukt zwischen Immensee und Arth in steilem Gelände am Fuss der Rigi. In der Nähe befindet sich ein Spurwechsel. Etwas unterhalb des Unfallorts verläuft die Autobahn A4.