Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) bringt sich gegen geplante Regulierungen auf dem Arbeitsmarkt in Stellung: Eingriffe, wie sie die JUSO mit der 1:12-Initiative beabsichtigen, gefährdeten den freien Arbeitsmarkt und damit den Wohlstand, argumentiert er.
Von einem starken Standort Schweiz profitierten nämlich auch die Arbeitnehmer selbst, sagte SAV-Präsident Valentin Vogt am Dienstag vor den Medien in Bern. Im europäischen Vergleich liege die Schweiz bei allen relevanten Indikatoren wie Arbeitslosenquote, Lohnniveau oder Sozialleistungen weit vorne.
Zwar soll aus Vogts Sicht die Frage der Lohngerechtigkeit Ernst genommen werden. Allerdings gehe es bei der 1:12-Initiative nicht mehr nur um ein paar Topmanager.
Eine starke Kürzung von Spitzenlöhnen hätte laut Vogt massive Ausfälle von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen zur Folge. Der Umverteilungscharakter von hohen Löhnen sei nicht zu unterschätzen. So würden die Beiträge eines in Zürich wohnhaften Managers um rund 350’000 Franken zurückgehen, wenn sich sein Jahreslohn von 1,5 Million auf 600’000 Franken reduziere.
«Substanzielles» Risiko für Standort Schweiz
Anders als bei der Abzocker-Initiative sieht Vogt die 1:12-Initiative als «substanzielles» Risiko für den Standort Schweiz. Nach einer konservativen Schätzung wären rund 1000 Unternehmen betroffen, darunter fast alle internationale Grosskonzerne.
Der SAV-Präsident warnt davor, dass viele Unternehmungen Alternativen ins Auge fassen könnten, um eine solche Beschränkung zu umgehen. Als Möglichkeiten käme die Auslagerung gewisser Tätigkeiten oder Lohnersatz in Form von anderen Entschädigungen in Betracht.
Eine Absage erteilte Vogt auch der Mindestlohn-Initiative. Er sehe auch keinen Grund, einen Gegenvorschlag auszuarbeiten, da es um eine grundlegende Frage gehe. Die Initiative des Gewerkschaftsbunds verlangt einen gesetzlichen Mindestlohn von 4000 Franken im Monat.
«Riskante Wette auf die Zukunft»
Ein weiterer Dorn im Auge ist dem Verband die gesetzliche Sozialplanpflicht, wie sie in der Revision des Schuldbetreibungs- und Konkursgesetzes enthalten ist. Anstelle einer gesetzlichen Regelung sollte in dieser Frage weiterhin auf die Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern gesetzt werden, sagte SAV-Direktor Thomas Daum.
Das Gesetz sieht vor, dass Firmen nur dann bei Massenentlassungen von der Sozialplanpflicht befreit werden, wenn das Konkursverfahren tatsächlich in einem Nachlassvertrag endet. Wenn die Sanierung gelingt, besteht die Pflicht weiterhin.
Der Arbeitgeberverband stört sich daran, dass nur Firmen mit mehr als 250 Angestellten Sozialpläne ausarbeiten müssen. Diese Beschränkung lässt sich aus Daums Sicht sachlich nicht begründen – er hält sie für politisch motiviert.
Der Bundesrat argumentiert, dass diese Firmen zwar nur 0,37 Prozent aller Unternehmen in der Schweiz ausmachen. Sie beschäftigen aber ein Drittel aller Arbeitnehmer. Der Nationalrat wird sich kommende Woche an der Sondersession mit der Revision befassen.