Arbeitsgericht untersagt Streik am Frankfurter Flughafen

Die Vorfeldmitarbeiter am Frankfurter Flughafen müssen ihren Streik sofort beenden. Das entschied das Frankfurter Arbeitsgericht fast zwei Wochen nach Beginn des Arbeitskampfes.

Szene am Flughafen in Frankfurt (Archiv) (Bild: sda)

Die Vorfeldmitarbeiter am Frankfurter Flughafen müssen ihren Streik sofort beenden. Das entschied das Frankfurter Arbeitsgericht fast zwei Wochen nach Beginn des Arbeitskampfes.

Das Gericht erliess am Mittwoch auf Antrag des Flughafenbetreibers Fraport und der Lufthansa eine Einstweilige Verfügung gegen die Gewerkschaft der Flugsicherung (GdF).

Die GdF kündigte an, in die Berufung zu gehen. Man werde sich schnell mit Fraport über die schnelle Beendigung des Streiks beraten, sagte der GdF-Vorsitzende Michael Schäfer. Ein Termin beim Hessischen Landesarbeitsgericht stand zunächst nicht fest.

Der Arbeitsrichter Matthias Kreutzberg-Kowalczyk nannte formale Gründe für seine Entscheidung. Die GdF hatte seiner Einschätzung nach mit zwei Detailforderungen gegen die Friedenspflicht aus dem alten Fraport-Tarifvertrag verstossen. Dabei ging es um Arbeitsschutzregelungen und ein Nachtschichtverbot für ältere Mitarbeiter.

Die Gewerkschaft sei frei, jederzeit wieder einen Streik ohne diese beiden Forderungen zu beginnen, sagte Kreutzberg-Kowalczyk. Zur Verhältnismässigkeit des Streiks äusserst sich das Gericht nicht.

Am Vortag hatte derselbe Richter den Unterstützungsstreik der Fluglotsen für die Vorfeldleute als unverhältnismässig eingeschätzt und ebenfalls gestoppt. Der Flughafenbetreiber Fraport hat seine Schäden aus dem Streik seit Donnerstag vorvergangener Woche auf 3,5 Millionen Euro beziffert. Die Lufthansa spricht bislang von hohen zweistelligen Millionenverlusten.

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