Familienzulagen sollen künftig auch arbeitslose Mütter erhalten, die eine Mutterschaftsentschädigung beziehen. Der Ständerat hat am Dienstag einer Motion von Anne Seydoux (CVP/JU) zugestimmt. Der Vorstoss geht nun an den Nationalrat.
Seit Jahresbeginn gibt es Familienzulagen für jedes Kind. Anspruch haben sowohl Angestellte als auch Selbstständigerwerbende und Nichterwerbstätige. Eine Personenkategorie sei aber immer noch ausgeschlossen, argumentierte die Motionärin.
Es handelt sich um arbeitslose Mütter, die eine Mutterschaftsentschädigung beziehen und deren Kind vom Vater nicht anerkannt worden ist. Dass diese Mütter keinen Anspruch auf eine Familienzulage hätten, sei stossend, da Personen in schwierigen Verhältnissen betroffen seien, sagte Seydoux.
Der Bundesrat zeigte sich damit einverstanden, die Regeln entsprechend zu ändern. Sozialminister Alain Berset dankte der Ständerätin dafür, auf das Problem aufmerksam gemacht zu haben. Gemäss seinen Angaben sind jährlich 200 bis 300 Frauen betroffen.