Armee-Nachforschungen zu unvollständigen Personendaten halten an

Im März hat die Schweizer Armee bei 27’000 ehemaligen Armeeangehörigen das Dienstbüchlein angefordert. Die Armee vermutet Datenlücken – etwa zum Verbleib der Armeewaffe. Die Nachforschungen konnten nicht wie angekündigt bis Ende Mai abgeschlossen werden.

Das VBS meldet 10'000 ausstehende Dienstbüchlein (Symbolbild) (Bild: sda)

Im März hat die Schweizer Armee bei 27’000 ehemaligen Armeeangehörigen das Dienstbüchlein angefordert. Die Armee vermutet Datenlücken – etwa zum Verbleib der Armeewaffe. Die Nachforschungen konnten nicht wie angekündigt bis Ende Mai abgeschlossen werden.

Gemäss einer Mitteilung des Verteidigungsdepartements VBS vom Montag haben 4000 ehemalige Wehrmänner nicht auf die Aufforderung reagiert. Sie sollen in den nächsten Tagen eine zweite Aufforderung erhalten.

Ausserdem konnten rund 6000 Briefe wegen fehlender aktueller Wohnadresse nicht zugestellt werden. Die Nachforschungen zu den richtigen Adressen wurden eingeleitet und werden von der Logistikbasis der Armee zusammen mit den Kantonen vorangetrieben.

Bei wie vielen dieser Personen der Verbleib der Armeewaffe unklar ist, weiss die Armee nicht. Sie geht davon aus, dass es sich nur um einige wenige Fälle handelt, wie Armeesprecher Walter Frik auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda sagte.

Grund für diese Einschätzung ist laut Frik unter anderem der Umstand, dass von den 17’000 geklärten Fällen kein einziger eine Armeewaffe betraf. Zudem handle es sich bei den angeschriebenen Personen um Personen, die „ordentlich abgerüstet“ worden seien.

Wie die Armee mit Personen umgehen wird, die auf die Aufforderung nicht reagieren und welche Frist sie diesen Personen setzen will, konnte Frik nicht sagen. Das Vorgehen werde zusammen mit den Kantonen festgelegt.

300 Waffen fehlen

Laut VBS-Angaben wurden seit Mitte 2011 rund 309’000 Dossiers von ehemaligen Angehörigen der Armee überprüft und rund 6500 Armeewaffen eingezogen. In 300 Fällen ist bekannt, dass ehemalige Armeeangehörige ihre Waffe trotz Abrüstungspflicht nicht zurückgegeben haben.

Diese Personen seien den jeweiligen Wohnkantonen gemeldet worden. Die entsprechenden Dossiers würden den zuständigen zivilen Behörden in den nächsten Tagen zugestellt. Für den Rückzug der ausstehenden 300 Waffen einigten sich das VBS mit den Kantonen auf eine Frist von 60 Tagen. Auf Wunsch der Kantone kann diese Frist verlängert werden.

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