Armee schloss wegen Asbest-Gefahr mehrere Kasernen und Unterkünfte

Das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) hat in einigen Armee-Liegenschaften Asbestprobleme. Einzelne Truppenlager und Kasernen seien bereits geschlossen worden, berichtete die Sendung „10vor10“ von Schweizer Fernsehen am Freitagabend.

Über wievielen Schweizer Soldaten liegt der Schatten einer Asbest-Exposition? (Symbolbild) (Bild: sda)

Das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) hat in einigen Armee-Liegenschaften Asbestprobleme. Einzelne Truppenlager und Kasernen seien bereits geschlossen worden, berichtete die Sendung „10vor10“ von Schweizer Fernsehen am Freitagabend.

Ein interner Armee-Bericht zeige für das Truppenlager Gluringen im Oberwallis, dass dort hochgefährliche schwach gebundene Asbestfasern vorhanden waren, berichtete die Sendung. Die Wehrleute vor Ort seien bei der Schliessung 2010 informiert worden.

Früher dort Untergebrachte habe die Armee nicht benachrichtigt. Die Unterkunft wurde nach Sanierung und Suva-Überprüfung wieder frei gegeben, wie VBS-Sprecherin Sonja Margelist auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda sagte.

Der Lungenarzt Karl Klingler kritisierte, dass die möglicherweise dem Asbest ausgesetzten Wehrleute nicht informiert wurden. Bei Menschen mit genetischer Veranlagung könne bereits eine kurze Asbest-Exposition fatal sein.

Wie die für Armeeliegenschaften zuständige armasuisse in ihrer Antwort an „10vor10“, die auch der Nachrichtenagentur sda vorliegt, festhält, wurde die Information in Absprache mit Experten und der Suva unterlassen. Gemäss der Suva sei das Risiko im Truppenlager Gluringen im Vergleich mit jenem der Allgemeinbevölkerung nicht erhöht.

Nach armasuisse-Angaben wird die Asbest-Thematik seit 2010 in einem Schadstoff-Kataster erfasst. Von den 1000 regelmässig bewohnten Hochbauten im Portfolio von armasuisse wurden bis Ende September 350 auf Asbest untersucht. Wo nötig, seien die notwendigen Massnahmen eingeleitet worden, heisst es in einem Faktenblatt.

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