Assange scheitert mit Berufung vor Schwedens Oberstem Gericht

Wikileaks-Gründer Julian Assange ist mit seiner Berufung gegen den bestehenden Haftbefehl vor dem Obersten Gericht Schwedens gescheitert. Das Gericht sieht keinen Grund dafür, den Haftbefehl aufzuheben.

Wikileaks-Gründer Julian Assange in London (Archiv) (Bild: sda)

Wikileaks-Gründer Julian Assange ist mit seiner Berufung gegen den bestehenden Haftbefehl vor dem Obersten Gericht Schwedens gescheitert. Das Gericht sieht keinen Grund dafür, den Haftbefehl aufzuheben.

Die Ermittler hätten bereits erste Schritte eingeleitet, um Assange in London zu befragen, hiess es in einer Mitteilung. Schweden fordert seit dem Jahr 2010 die Auslieferung Assanges, um ihn zu Vorwürfen des sexuellen Missbrauchs und der Vergewaltigung zu verhören.

Zuletzt bot die schwedische Staatsanwaltschaft dem Wikileaks-Gründer aber an, ihn in seinem ecuadorianischen Botschaftsexil in London zu den Vorwürfen zu befragen. Assange ist nach Angaben seiner Anwälte dazu bereit.

Nachdem Assange bei der britischen Justiz alle Rechtsmittel gegen das Auslieferungsgesuch ausgeschöpft hatte, floh er im Juni 2012 in die ecuadorianische Botschaft in London. Er bezeichnet die gegen ihn erhobenen Vorwürfe als politisch motiviert und fürchtet, von Schweden an die USA ausgeliefert zu werden, wo ihm ein Prozess wegen Geheimnisverrats drohen könnte.

Wikileaks hatte mit der Veröffentlichung von Geheimdokumenten zu den Kriegen im Irak und in Afghanistan sowie der Publikation zehntausender US-Diplomatendepeschen den Zorn Washingtons auf sich gezogen. Allein Assanges Überwachung in der Botschaft durch die britische Polizei soll täglich umgerechnet rund 11’000 Franken kosten.

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