Asterix-Erfinder Uderzo und Tochter begraben das Kriegsbeil

Der Himmel fällt ihnen doch nicht auf den Kopf: Comic-Zeichner Albert Uderzo und seine Tochter haben ihren jahrelangen Streit um das millionenschwere Asterix-Erbe endlich beendet.

Asterix-Zeichner Albert Uderzo macht reinen Tisch (Archiv) (Bild: sda)

Der Himmel fällt ihnen doch nicht auf den Kopf: Comic-Zeichner Albert Uderzo und seine Tochter haben ihren jahrelangen Streit um das millionenschwere Asterix-Erbe endlich beendet.

Nach jahrelangem Streit um das millionenschwere Asterix-Erbe haben Comic-Zeichner Albert Uderzo und seine Tochter das Kriegsbeil begraben. Das Berufungsgericht von Versailles erklärte am Freitag, der 87-Jährige sei nicht von Dritten ausgenutzt worden.

Dies hatte zuvor seine Tochter behauptet. «Die Eheleute Uderzo und ihre Tochter sind wieder vereint und wollen reinen Tisch machen», erklärten beide Seiten am Freitag in Paris. «Sie wollen von jetzt an voll von ihrem wiedergefundenen Glück profitieren.» Alle juristischen Streitereien würden beigelegt.

Uderzo, der 1959 gemeinsam mit dem Texter René Goscinny den Comic-Helden Asterix erfand, und seine Tochter hatten sich seit Jahren einen erbitterten Streit geliefert und damit die französische Justiz beschäftigt. Uderzo entzog seiner Tochter 2007 die Geschäftsführung des Asterix-Verlages Albert René. Im folgenden Jahr überliess er Albert René dem Verlag Hachette Livre, wogegen sich Sylvie Uderzo wehrte.

2011 trat sie schliesslich für rund 13 Millionen Euro ihre Anteile am Verlag ab, erstattete aber wenig später Anzeige gegen Unbekannt wegen «Ausnutzung der Schwäche» ihres Vaters. Ihr Vorwurf: Das Umfeld Uderzos nutze das hohe Alter ihres Vaters aus, um Einfluss auf sein Werk und seine Finanzen zu nehmen. Unter anderem hatte der Zeichner zugestimmt, dass auch nach seinem Tod weitere Asterix-Abenteuer erscheinen.

Im Dezember wurde das Verfahren aber eingestellt. Untersuchungsrichter bescheinigten Uderzo, ein «klar denkender» Mann zu sein, mit der «vollen Fähigkeit, Entscheidungen zu treffen». Seine Tochter legte dagegen Rechtsmittel ein. Das Berufungsgericht in Versailles bestätigte aber die Einstellung des Verfahrens.

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