Asylgesuche sollen künftig in fünf Regionen bearbeitet werden

Die Arbeitsgruppe Neustrukturierung des Asylbereichs hat am Freitag ihren Schlussbericht präsentiert. Sie will mit klar definierten Fristen das Asylverfahren beschleunigen. Die Gesuche sollen nicht in grossen Bundeszentren, sondern in fünf Regionen gebündelt bearbeitet werden.

Das Empfangszentrum für Asylsuchende in Chiasso (Archiv) (Bild: sda)

Die Arbeitsgruppe Neustrukturierung des Asylbereichs hat am Freitag ihren Schlussbericht präsentiert. Sie will mit klar definierten Fristen das Asylverfahren beschleunigen. Die Gesuche sollen nicht in grossen Bundeszentren, sondern in fünf Regionen gebündelt bearbeitet werden.

Die Arbeitsgruppe Neustrukturierung des Asylbereichs hat ihren Schlussbericht präsentiert. «Grosse Zentren mit über 1000 Plätzen sind in unserer kleinräumigen Schweiz nicht realisierbar», sagte der bernische Polizeidirektor Hans-Jürg Käser vor den Medien in Bern. Deshalb schlägt die Arbeitsgruppe eine «Dezentralisierung in fünf Regionen» vor.

So könnten bei den heutigen Empfangs- und Verfahrenszentren (EVZ) in Vallorbe VD, Basel, Kreuzlingen TG, Altstätten SG und Chiasso TI je drei bis vier weitere Zentren gebildet werden mit mindestens 400 Plätzen, erklärte Käser. Es könnten aber auch andere Regionen geschaffen werden, in welchen heute kein EVZ stehe. Die Zentren könnten als Verfahrens-, Warte- oder Ausreisezentrum geführt werden. Für renitente Asylsuchende könnten bei Bedarf auch Zentren eröffnet werden, die auch abgelegener sein dürften, wie die Arbeitsgruppe vorschlägt.

Verkürzte Fristen

Laut den Verantwortlichen ist es unabdingbar, dass für die Bearbeitung der Gesuche alle wichtigen Beteiligten am selben Ort anzutreffen sind. Mit klar geregelten Fristen sollen zudem die Verfahren auch tatsächlich beschleunigt werden. So soll künftig ein ordentliches Verfahren von der Einreise eines Asylsuchenden bis zu dessen Ausreise nicht mehr als 100 Tage dauern. Ein Verfahren im Rahmen des Dublin-Abkommens soll nach maximal 140 Tage abgeschlossen sein. Während dieser Zeit soll die betroffene Person im Verfahrenszentrum verbleiben. Die Arbeitsgruppe geht davon aus, dass so rund 60 Prozent der Verfahren abgehakt werden können.

Die erweiterten Verfahren, bei welchen weitere Abklärungen notwendig werden, sollen nicht mehr als ein Jahr lang dauern. Die betroffenen Asylsuchenden werden in diesem Fall auf die Kantone verteilt. Gemäss Arbeitsgruppe betrifft dies rund 40 Prozent der Fälle.

Ausgebauter Rechtsschutz

Die Verkürzung der Bearbeitungsfristen – auch für Beschwerden – werden gemäss dem Vorschlag der Arbeitsgruppe mit einer unentgeltlichen Rechtsberatung «kompensiert», wie Mario Gattiker, der Direktor des Bundesamtes für Migration (BFM) erklärte. Den Ausbau des Rechtsschutzes brauche es, um faire Verfahren zu garantieren.

Die von der Arbeitsgruppe des Bundes und der Kantone ausgearbeiteten Eckpunkte werden im Januar an einer Asylkonferenz von den Kantonen diskutiert. Das Resultat soll schliesslich Grundlage für eine weitere Asylgesetzrevision sein, die im Frühjahr 2013 in die Vernehmlassung gehen soll.

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