Die Schweiz und Deutschland wollen gemeinsam dagegen vorgehen, dass Flüchtlinge und Migranten durch die Schweiz nach Deutschland weiterreisen. Sie haben einen Aktionsplan dazu beschlossen. Unter anderem sollen Asylsuchende einen Ausgangsschein bei sich tragen müssen.
Die Schweiz und Deutschland hätten sich im Oktober im Rahmen eines Aktionsplans darauf verständigt, ihre operative Zusammenarbeit zu intensivieren, schreibt der Bundesrat in einer am Montagabend veröffentlichten Antwort zur Fragestunde des Nationalrates. Der Aktionsplan ziele darauf ab, den Transit von illegalen Migranten durch die Schweiz zu verhindern.
Nationalrat Beat Arnold (SVP/UR) hatte festgestellt, Deutschland betreibe einen immer höheren Aufwand, um die Weiterreise von Migranten aus der Schweiz zu verhindern. Er wollte wissen, welche Massnahmen der Bundesrat ergreife, um einen «Rückstau» in der Schweiz zu verhindern. Der Bundesrat hält fest, derzeit gebe es keine Anzeichen für einen solchen Rückstau an der Nordgrenze.
Alte und neue Massnahmen
Der Aktionsplan, der auf den Webseiten der Behörden beider Länder zu finden ist, enthält bisherige Massnahmen wie gemeinsame Patrouillen im grenzüberschreitenden Zugverkehr. Auch neue Massnahmen sind jedoch vorgesehen. So sollen Asylsuchende dazu verpflichtet werden, einen Ausgangsschein bei sich zu tragen, wenn sie die Empfangs- und Verfahrenszentren in der Schweiz verlassen.
Um ein Untertauchen zu verhindern, sollen die Transporte von grösseren Gruppen von Migranten begleitet durchgeführt werden, wie es teilweise schon heute geschieht. Asylsuchende, die an der Südgrenze zu Italien aufgegriffen werden, sollen prioritär in Zentren gebracht werden, die sich «weniger nah» zur deutschen Grenze befinden.
Konsequent zurückschicken
Personen, die in der Schweiz kein Asylgesuch stellen und die die Einreisevoraussetzungen nicht erfüllen, soll die Einreise in die Schweiz «konsequent verweigert» werden. Um diese Praxis wirksam und effizient durchzusetzen, habe die Schweizer Grenzkontrollbehörde einen bedeutenden Anteil ihrer Einsatzkräfte an die Südgrenze zu Italien verschoben, heisst es im Aktionsplan.
Deutschland wiederum nimmt sich vor, das Dublin-Abkommen anzuwenden zur Rücküberstellung von Asylsuchenden, die nicht in seine Zuständigkeit fallen. Auch sollen die Asylverfahren von Staatsangehörigen mit tiefer Anerkennungsquote beschleunigt werden.
Gemeinsame Kontrollen
Vorgesehen ist weiter der Einsatz gemeinsamer Streifen im inländischen Zugverkehr in Richtung der gemeinsamen Grenze. Weiter sollen die gemeinsame Dienstgruppe in Basel und das gemeinsame Einsatzteam in Kreuzlingen/Konstanz personell verstärkt werden.
Prüfen wollen beide Länder schliesslich eine Revision des deutschen-schweizerischen Polizeivertrags. Dabei geht es um die Übertragung von Hoheitsrechten auf dem Gebiet des jeweiligen Nachbarstaates. Ferner könnten die Fristen für die Beantwortung von Dublin-Gesuchen verkürzt werden.
Italien einbeziehen
Die Schweiz und Deutschland wollen aber auch Italien nicht im Stich lassen. Gemäss dem Aktionsplan wollen sie die Anzahl Schweizer und Deutscher Experten in den Hotspots in Italien «deutlich erhöhen». Die Umverteilung von Schutzsuchenden nach Deutschland und in die Schweiz im Rahmen des Relocation-Programms soll beschleunigt werden.
Bei einem Treffen wollen die Schweiz und Deutschland die Umsetzung der Massnahmen besprechen. Bundesrätin Simonetta Sommaruga habe sich bereit erklärt, dieses Treffen in der Schweiz unter Einbezug von Italien abzuhalten, heisst es im Aktionsplan. Über Gespräche zu einem solchen Plan hatte Ende November der «Tages-Anzeiger» berichtet.
Sommaruga hatte bereits im Sommer im Zusammenhang mit der Lage in Como betont, die Schweiz wolle kein Transitstaat werden. Die Asylsuchenden hätten das Recht auf ein Asylverfahren in Italien oder in der Schweiz, sagte sie. Nicht vorgesehen sei im Dublin-System aber, dass die Asylsuchenden selber auswählen könnten, in welchem Land sie ein Asylverfahren wollten.