Asylunterkunft für bis 100 Personen in Alpnach eröffnet

In einer Truppenunterkunft in Alpnach in Obwalden hat der Bund am Dienstag für sechs Monate eine Asylunterkunft für 100 Personen eröffnet. Nach Diskussionen um ein angebliches Badi-Verbot für Asylsuchende in Bremgarten AG präzisierte der Bund in Alpnach die Regeln.

Das Asylzentrum Kleine Schliere in Alpnach (Bild: sda)

In einer Truppenunterkunft in Alpnach in Obwalden hat der Bund am Dienstag für sechs Monate eine Asylunterkunft für 100 Personen eröffnet. Nach Diskussionen um ein angebliches Badi-Verbot für Asylsuchende in Bremgarten AG präzisierte der Bund in Alpnach die Regeln.

Am Dienstag zogen in Alpnach OW die ersten Asylsuchenden in die Truppenunterkunft Kleine Schliere ein. Diese bietet Platz für 100 Personen. Spätestens am 18. Februar 2014 soll die Anlage wieder geschlossen werden, teilte das Bundesamt für Migration (BFM) am Dienstag mit.

In der oberirdischen Anlage sollen vorab neu ankommende Migrantenfamilien mit Kindern untergebracht werden, die in der Schweiz einen Asylantrag gestellt haben und auf einen Entscheid warten. Gemäss einem Flyer der Gemeinde sollen sie durchschnittlich drei bis sechs Wochen in Alpnach bleiben.

Arbeitseinsätze an Wanderwegen

Für die Betreuung der Asylbewerber und den Betrieb der Unterkunft ist das Unternehmen ORS Service AG verantwortlich. Dieses suche mit der Gemeinde nach gemeinnützigen Arbeitseinsätzen für die Asylsuchenden. Denkbar seien Arbeiten wie etwa die Erneuerung von Wanderwegen, schreibt das BFM.

Für die Sicherheit im und um das Zentrum soll der private Sicherheitsdienst Securitas rund um die Uhr sorgen. Für die Bevölkerung wurde eine Telefon-Hotline eingerichtet, bei der sie Probleme melden kann.

Gemäss einer Vereinbarung zwischen dem Bund und der Gemeinde Alpnach dürfen Asylsuchende Schul- und Sportanlagen werktags zwischen 7 und 18 Uhr «aus organisatorischen Gründen» nur nach Absprache mit den Gemeindebehörden nutzen. Die Benutzung der Anlagen sei im Übrigen auch für die Allgemeinheit nicht unbeschränkt möglich, hält das BFM fest.

Missmut über Vertragsänderung

Die Vereinbarung wurde rund eine Woche vor dem Betriebsstart des Asylzentrums auf Wunsch des Bundes geändert. Dies sorgte unter anderem bei Anwohnern der Asylanlage und der lokalen SVP für Unmut.

In einem früheren Entwurf der Vereinbarung hiess es, dass die Asylbewerber unter anderem das Wohnquartier Hostettli, Waldgebiete oberhalb der Brünigstrasse und das Areal des Alterszentrums nicht betreten dürften.

In der Diskussion um vermeintliche Sperrzonen für Asylbewerber in Bremgarten AG von Anfang August stellte Bundesrätin Simonetta Sommaruga klar, dass es keine solche generelle, präventive Betretungs-Verbote für Asylbewerber geben werde. Für solche Verbote gebe es keine gesetzliche Grundlage.

Kanton und Gemeinde wehrten sich

Die privaten Grundstücke seien in einer ersten Version lediglich «pro memoria» aufgeführt gewesen, um sicherzustellen, dass diesen Zonen im Sicherheitskonzept genügend Beachtung geschenkt werde, heisst es in der Mitteilung des BFM. Dies sei aber auch ohne Erwähnung in der Vereinbarung gewährleistet.

Die Nutzung von privaten Grundstücken richte sich nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Diese würden den Zutritt ohne Einwilligung des Eigentümers verbieten. Eine besondere Regelung sei nicht nötig, schreibt das BFM.

Vor der Eröffnung hatten sich die Obwaldner Regierung und der Alpnacher Gemeinderat gegen den Betrieb der Asylunterkunft im Dorf gewehrt. Sie hielten die Umnutzung des Truppenlagers in eine Asylunterkunft im Wohnquartier und in der Nähe zu Schulanlagen für nicht zumutbar. Die Obwaldner Regierung schlug dem Bund den Flugplatz Alpnach als Alternativstandort vor.

Keine Einwilligung nötig

Seit der Annahme der Asylgesetzrevision durch das Volk im Juni 2013 kann der Bund eigene Bauten für maximal drei Jahre als Asylunterkunft betreiben. Dafür ist weder die Bewilligung des Standortkantons noch der Standortgemeinde nötig.

Ursprünglich wollte der Bund das Zentrum für maximal drei Jahre betreiben. Für die Grundeigentümerin und Baurechtsgeberin, die Korporation Alpnach, hätte aber eine über sechs Monate dauernde Nutzung des Truppenlagers als Asylunterkunft dem vertraglich geltenden Nutzungszweck widersprochen. Einer Vertragsänderung wollte der Korporationsrat nicht zustimmen.

Der Bund nutzt neben Alpnach bereits mehrere Militäranlagen als Asylunterkünfte. Diese stehen unter anderem bei Realp UR, in Les Pradières NE, Châtillon FR, Medel GR und Bremgarten AG.

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