In Oslo hat am Montag der Prozess gegen den geständigen norwegischen Attentäter Anders Behring Breivik begonnen. Der Rechtsextremist bekannte sich zu den Taten, betonte jedoch, aus Notwehr gehandelt zu haben.
Im juristischen Sinne halte er sich für nicht schuldig. „Ich gebe die Taten zu, aber nicht die juristische Schuld“, sagte Breivik. Er habe Norwegen vor einer Islamisierung schützen wollen, hatte der 33-Jährige zuvor erklärt.
Breivik hatte am 22. Juli letzten Jahres zunächst eine Bombe im Regierungsquartier von Oslo gezündet und dann auf der Insel Utøya unter den Teilnehmern eines Jugendlagers der Sozialdemokratischen Arbeiterpartei ein Massaker angerichtet. Er ist wegen Terrorismus‘ und vorsätzlichen Mordes angeklagt.
Breivik nutzte den Prozessauftakt zur Selbstinszenierung. Gleich zu Beginn zweifelte er die Autorität des Osloer Bezirksgerichts an. „Ich erkenne norwegische Gerichte nicht an, weil sie ihr Mandat von norwegischen politischen Parteien erhalten, die den Mulitikulturalismus unterstützen“, sagte Breivik.
Ausserdem stellte er die Unabhängigkeit von Richterin Wenche Elisabeth Arntzen in Frage, da sie mit der Schwester der ehemaligen Ministerpräsidentin und Chefin der Arbeiterpartei, Gro Harlem Brundtland, befreundet sei.
Tränen bei Videovorführung
Mit versteinerter Mine und ohne erkennbare Regung verfolgte Breivik vor Gericht, wie Staatsanwältin Inga Bejer Engh die Anklageschrift gegen ihn verlas. Engh beschrieb, wie jedes einzelne Opfer bei dem Doppelanschlag ums Leben kam.
Emotionen zeigte Breivik erst, als die Staatsanwaltschaft ein antimuslimisches Video zeigte, das er vor den Anschlägen auf die Internetplattform Youtube gestellt hatte. Mit zitternden Händen wischte er sich Tränen aus den Augen.
Psychischer Gesundheitszustand umstritten
Breivik trug beim Prozessauftakt einen schwarzen Anzug mit hellbrauner Krawatte und lächelte, als ihm im Gerichtssaal die Handschellen abgenommen wurden. Er streckte die geballte Faust in die Luft, bevor er Staatsanwälte und Gerichtsmitarbeiter per Handschlag begrüsste. Von den Angehörigen der Opfer war er durch Glasscheiben getrennt.
Im Mittelpunkt des für zehn Wochen angesetzten Prozesses dürfte die Diskussion über den psychischen Gesundheitszustand des Angeklagten stehen. In einem ersten Gutachten wurde er für unzurechnungsfähig erklärt, in einem zweiten bescheinigten die Experten ihm geistige Gesundheit.
Im Falle einer Verurteilung droht dem Angeklagten die Höchststrafe von 21 Jahren Haft. Bei einer Einstufung als geistig krank droht ihm eine dauerhafte Unterbringung in der geschlossenen Psychiatrie.