Die Schweizer Verkehrsverlagerungspolitik steckt in der Sackgasse: Der Bundesrat sieht keine Möglichkeit, das Verlagerungsziel zu erreichen, wonach ab 2018 nur noch 650’000 Lastwagen die Alpen auf Schweizer Strassen queren. Er erwägt nun, den Zielwert heraufzusetzen.
Die beschlossenen und umgesetzten Massnahmen reichten nicht, um das Ziel zwei Jahre nach Eröffnung des Gotthard-Basistunnels zu erreichen, schreibt der Bundesrat in dem am Freitag verabschiedeten Verlagerungsbericht 2011.
Auch mit zusätzlichen Massnahmen, die aufgrund der Bundesverfassung und im Rahmen der bestehenden internationalen Abkommen möglich sind, wird das Ziel nach Ansicht des Bundesrats deutlich verfehlt.
Als einzige Möglichkeit, den Güterverkehr im gewünschten Mass von der Strasse auf die Schiene zu verlagern, sieht der Bundesrat eine deutliche Verteuerung des Gütertransports auf der Strasse.
Dies würde jedoch – wie der Bundesrat schreibt – im Widerspruch zum Kostendeckungsprinzip der Bundesverfassung und den Regeln der Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) stehen, welche die Schweiz und die EU im Landverkehrsabkommen verankert haben.
Gesetzesanpassung in Erwägung gezogen
Zwar schlägt der Bundesrat in dem Bericht vor, weitere Massnahmen zu treffen – etwa den Bau und die Finanzierung eines durchgängigen 4-Meter-Korridors für den Schienengüterverker auf der Gotthard-Achse oder die Anhebung der LSVA auf das im Landverkehrsabkommen festgelegte Maximum.
Er erwägt aber gleichzeitig, das vor zwei Jahren im Gesetz verankerte Verlagerungsziel anzupassen. Dabei ist sich der Bundesrat bewusst, dass ein weniger ambitiöses Ziel im Widerspruch zum Verfassungsauftrag steht, den Güterverkehr von der Strasse auf die Schiene zu verlagern.