Nach der Basler Regierung hat am Dienstag auch die Baselbieter Regierung die neue Spitalliste des Kantons verabschiedet. Die Leistungsaufträge wurden überprüft. Die Spitallisten der beiden Basel sind zudem inhaltlich aufeinander abgestimmt, und sie sowie der Aargau und Solothurn wenden die Aufnahmekriterien einheitlich an.
Auf den Spitallisten führen die Kantone die Einrichtungen auf, die das nötige Angebot für den jeweiligen Kanton sichern sollen. Dabei werden für jedes Spital die dem Auftrag entsprechenden Leistungen festgehalten. Diese können dann in der Krankenversicherung über die Grundversicherung abgerechnet werden.
Aufträge gestrafft
Mit der neuen Liste würden die Leistungsaufträge an die Spitäler, Kliniken und Geburtshäuser gestrafft, teilte die Baselbieter Regierung am Dienstag mit. Diversen Spitälern hätten neue Leistungsaufträge erhalten oder provisorische seien definitiv erteilt worden. Andere seien nicht mehr vergeben worden. Und für einige Leistungsgruppen gebe es weiterhin nur befristete Aufträge.
Geprüft wurden alle Spitäler, die auf der bisherigen Spitalliste waren oder einen Aufnahmeantrag stellten. Dabei hatten sich die vier Nordwestschweizer Kantone Aargau, Baselland, Basel-Stadt und Solothurn, die bereits seit 2012 eine breite Abstimmung anstreben, auf eine einheitliche Anwendung der Aufnahmekriterien geeinigt.
In der Regel würden Spitalleistungen auf die Liste aufgenommen, die zehn Prozent des Gesamtpotentials einer Leistungsgruppe im Kanton erreichen, heisst es in der Mitteilung; die Mindestzahl sollte indes 20 Fälle nicht unterschreiten. Bei seltenen Krankheiten und Eingriffen wird der Leistungsauftrag durch das – für die Kantone bindende – Spitzenmedizin-Konkordat (IVHSM) vergeben.
Volle Freizügigkeit
Zwischen den beiden Basel besteht zudem seit Anfang 2014 die volle Freizügigkeit bei den Spitälern: Patienten aus beiden Kantonen könne ohne Zusatzkosten alle Spitäler aufsuchen, die sich auf der Liste des jeweiligen Standortkantons befinden.
Laut der Baselbieter Regierung haben die beiden Kantone damit einen weiteren Schritt zur gegenseitigen Abstimmung der Leistungsaufträge gemacht. So informieren sie sich über Anträge und stimmen diese über beide Spitallisten gegenseitig ab, womit der Entscheid auch von beiden Kantonen getragen werde.
Die Basler Regierung hat die neue Spitalliste per 1. Januar 2015 bereits am 25. November verabschiedet. Sie ersetzt die seit 2012 geltende Liste. Mit der neuen Liste würden unter anderem die Mindestfallzahlen verbindlich angewendet und seltene Eingriffe auf wenige Leistungserbringer konzentriert, teilte die Regierung vergangene Woche mit.