Die Bahn-Anbindung des Laufentals darf aus Sicht des Baselbieter Landrats nicht wegen anderweitigen Baustellen und Umstellungen verschlechtert werden. Wie der baselstädtische Grosse Rat am Vortag beschloss auch das Baselbieter Kantonsparlament am Donnerstag einstimmig eine entsprechende Resolution.
Der Wortlaut der vom Landrat mit 76 Stimmen ohne Gegenstimme oder Enthaltung verabschiedeten Resolution entspricht jenem des im Basler Parlament beschlossenen Textes. Eingebracht wurde er im Landrat von der Bau-und Planungskommission. Die Forderungen richten sich an SBB und Bund.
Die SBB wollen ab 2021 wegen einer Grossbaustelle in Lausanne den bisher zur vollen Stunde ab Basel via Laufental nach Biel fahrenden ICN um eine halbe Stunde verschieben. Damit damit die Stundentakt-Anschlüsse nicht verloren gehen, war eigentlich ein zusätzlicher Laufental-Schnellzug zur vollen Stunde geplant.
SBB und Bundesamt für Verkehr (BAV) sehen inzwischen jedoch ein Problem beim Ausbau des Bahnknotens Basel SBB, wo erst ab 2025 im Bahnhof Platz für einen zusätzlichen Laufental-Schnellzug sein soll. Dass sich so für Laufentaler Fernverkehrsanschlüsse in Basel «massiv verschlechtern», ist indes für den Landrat «nicht zu akzeptieren».
Laut der Resolution haben SBB und Bund versäumt, die Konsequenzen des Umbaus in Lausanne für die Nordwestschweiz zu berücksichtigen. Die Region sei «vor vollendete Tatsachen gestellt» worden. Grund, die Umstellungen schon 2021 vorzunehmen, sei eine neue Verbindung Zürich-München. Auch davon profitiere die Region kaum, litte aber unter den Folgen.
Der Landrat fordert deshalb mit der Resolution, die Einführung des zweiten Schnellzugs ins Laufental per 2021 «nochmals zu prüfen». Sei diese nicht möglich, müsse die halbstündige Verschiebung des bisherigen Takt-ICN auf 2025 verschoben werden.