Auch baselstädtischer Grosser Rat für neues Behindertenhilfegesetz

Der Grosse Rat Basel-Stadt steht hinter dem neuen Behindertenhilfegesetz. Er hiess die Vorlage zum partnerschaftlichen Geschäft mit dem Kanton Basel-Landschaft am Mittwoch oppositionslos gut. Im Baselbiet steht in der kommenden Woche noch eine zweite Lesung an.

Der Grosse Rat Basel-Stadt steht hinter dem neuen Behindertenhilfegesetz. Er hiess die Vorlage zum partnerschaftlichen Geschäft mit dem Kanton Basel-Landschaft am Mittwoch oppositionslos gut. Im Baselbiet steht in der kommenden Woche noch eine zweite Lesung an.

Der Landrat hatte den vorgesehenen Systemwechsel bei der Finanzierung der Behindertenhilfe am vergangenen Donnerstag in erster Lesung begrüsst. Auch im Grossen Rat war nun Lob zu hören. SVP wie SP lobten insbesondere die konstruktive Zusammenarbeit mit dem Nachbarkanton Baselland.

Mit dem neuen Gesetz wollen die beiden Basel künftig die Normkosten der Behindertenhilfe selber festlegen, was die Steuerung des Systems verbessern soll. Bisher werden die Tarife mit den Institutionen ausgehandelt.

Neu soll jede Person die Mittel erhalten, die sie benötigt. So sollen die Institutionen mehr unternehmerischen Spielraum erhalten. Mit dem Systemwechsel soll zudem die Selbstbestimmungs- und Wahlfreiheit von Behinderten gestärkt werden, etwa bei der Platzierung.

Retuschen der grossrätlichen Gesundheits- und Sozialkommission ergeben gemäss Regierungsrat Christoph Brutschin keine substanzielle Differenz zur Baselbieter Vorlage. Jedoch sei das Gesetz damit nicht mehr kostenneutral umsetzbar: Mittelfristig seien Mehrkosten von rund drei Millionen Franken im Jahr zu erwarten.

Zusammen geben Basel-Stadt und Baselland rund 270 Millionen pro Jahr für Behindertenhilfe aus. Im Landrat ist die zweite Lesung am 22. September traktandiert.

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