Auch das UVEK zieht das Mühleberg-Urteil weiter

Nach der Betreiberin BKW zieht auch das Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Aufhebung der Befristung der Betriebsbewilligung für das AKW Mühleberg ans Bundesgericht weiter.

Blick auf das AKW Mühleberg (Bild: sda)

Nach der Betreiberin BKW zieht auch das Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Aufhebung der Befristung der Betriebsbewilligung für das AKW Mühleberg ans Bundesgericht weiter.

Das Urteil werfe verschiedene Fragen zur Verfahrensstellung sowie zu den Zuständigkeiten und Aufgaben der beteiligten Behörden auf, teilte das UVEK am Mittwochabend mit. Die baldige und definitive Beantwortung dieser Fragen liege im Interesse der Schweizer Energiepolitik und der Öffentlichkeit.

Das UVEK erwartet vom Bundesgericht vor allem Klärung bei der Abgrenzung der Aufgaben zwischen der Aufsichtsbehörde ENSI und sich selber als Bewilligungsbehörde. Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts stelle die bisherige Auffassung des UVEK in Frage, wonach die Aufsichtsbehörde und die Bewilligungsbehörde ihre Aufgaben unabhängig voneinander wahrnehmen müssen.

UVEK müsste neue Abteilung einrichten

Das ENSI sei 2009 aus der allgemeinen Bundesverwaltung ausgegliedert worden. Seither sei es als öffentlich-rechtliche Anstalt dem Bundesrat direkt unterstellt. Damit habe das Parlament einer wesentlichen Forderung der internationalen Atomenergieagentur IAEA entsprochen, ruft das UVEK in Erinnerung.

Das vom Bundesverwaltungsgericht aufgezeigte Vorgehen führt nach Ansicht des UVEK zu einer erneuten Vermischung der beiden Aufgaben der beiden Stellen, indem sich das UVEK auch zu sicherheitstechnischen Aspekten eine eigenständige Meinung bilden müsste. Dies führe dazu, dass das UVEK eine Sicherheitsabteilung mit umfangreichen Fachkompetenzen aufbauen müsste.

Die Klärung der Fragen zu Verfahrensstellung, Zuständigkeiten und Aufgaben durch das Bundesgericht liege sowohl im Interesse der betroffenen Bundesstellen, der Kernkraftwerkbetreiber als auch der Öffentlichkeit, ist das UVEK überzeugt.

Auch BKW will Klarheit

Auch der bernische Energiekonzern BKW zieht den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts ans Bundesgericht weiter. Mit dem Gang nach Lausanne wolle man die Rechtssicherheit erlangen, die für einen Entscheid über die Investitionen in Mühleberg nötig seien, hatte die BKW ihren Entscheid letzte Woche begründet.

Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts werfe „grundsätzliche Fragen“ auf, die durch das Bundesgericht geklärt werden müssten, hiess es weiter. Das Bundesverwaltungsgericht hatte dem AKW Mühleberg die unbefristete Betriebsbewilligung entzogen und ein Instandhaltungskonzept bis Sommer 2013 gefordert.

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