In die Schweiz dürfen keine Delfine mehr eingeführt werden. Der Nationalrat ist am Dienstag auf die Linie des Ständerates eingeschwenkt und hat vom strengeren Haltungsverbot abgesehen. Damit hat das Parlament eine „Lex Connyland“ geschaffen.
Der Entscheid fiel mit 99 zu 72 Stimmen bei 8 Enthaltungen. Für ein Halteverbot, wie es der Nationalrat zuvor gewollt hatte, machte sich niemand mehr stark. Zur Debatte stand hingegen eine verschärfte Bewilligungspraxis für die Haltung von Delfinen und Walen. Diese war von den Verbotsgegnern um Kathy Riklin (CVP/ZH) ins Spiel gebracht worden.
Auch Bundesrat Johann Schneider-Ammann stellte sich hinter den entsprechenden Minderheitsantrag der vorberatenden Wissenschaftskommission. Die Ziele im Tierschutz sollten nicht über Verbote, sondern über eine „höchstkompente Bewilligungspraxis“ erreicht werden, sagte er.
Doch die Mehrheit des Nationalrates folgte der Argumentation, wonach die Delfine gar nicht artgerecht gehalten werden könnten – schon gar nicht im Binnenland Schweiz, wie Rosmarie Quadranti (BDP/ZH) sagte. Jeder Gutachter müsste eine artgerechte Haltung verneinen.
Referendum fraglich
Doch ob Verbot von Haltung oder Import: Für den Freizeitpark Connyland im thurgauischen Lipperswil, wo noch Delfine gehalten werden, macht es keinen Unterschied. In dem Freizeitpark lebt heute nur noch ein Weibchen mit seinen zwei männlichen Jungtieren. Für eigenen Nachwuchs kann nicht mehr gesorgt werden.
Der Freizeitpark hatte deshalb schon vor Wochen angekündigt, gegen ein allfälliges Importverbot für Delfine und Wale das Referendum zu ergreifen. Ob das nun geschehen wird, ist allerdings noch offen, wie Connyland-Geschäftsführer Erich Brandenberger am Montag gegenüber der Nachrichtenagentur sda sagte.
Ohne Partner könne das Connyland ein Referendum nicht finanzieren. Eine Zusage von anderen Organisationen wie etwa dem Verband der Schweizer Zoos habe er gegenwärtig leider nicht, sagte Brandenberger. Trete das Importverbot in Kraft, müsse das Connyland seine drei Delfine weggeben.
Verbot von Strassentransporten
Ursprünglich hatte der Bundesrat eine Revision des Tierschutzgesetztes veranlasst, um den Handel mit Hunde- und Katzenfell zu verbieten und um mehr Informationsaustausch bei Tierversuchen zu ermöglichen. Die entsprechenden Bestimmungen waren vom Parlament bereits verabschiedet worden.
Weiter hatte das Parlament ein Verbot von internationalen Schlachttier-Strassentransporten in das Gesetz gepackt. Bisher war das Verbot lediglich in der Tierschutzverordnung festgehalten. Mit den Beratungen vom Dienstag ist das neue Tierschutzgesetz unter Dach und Fach.