Auch der Ständerat spricht sich gegen Mehrwertsteuer-Reform aus

In der Schweiz gibt es vorläufig keine grosse Mehrwertsteuer-Reform. Nach dem Nationalrat hat sich auch der Ständerat gegen ein Mehrwertsteuermodell mit zwei Sätzen ausgesprochen. Damit bleibt es vorerst bei drei Mehrwertsteuersätzen.

Bei der Mehrwersteuer bleibt vorläufig alles beim Alten (Archiv) (Bild: sda)

In der Schweiz gibt es vorläufig keine grosse Mehrwertsteuer-Reform. Nach dem Nationalrat hat sich auch der Ständerat gegen ein Mehrwertsteuermodell mit zwei Sätzen ausgesprochen. Damit bleibt es vorerst bei drei Mehrwertsteuersätzen.

Der Ständerat folgte am Montag seiner Kommission und beschloss stillschweigend, auf die Vorlage nicht einzutreten. Es ist das zweite Mal, dass das Parlament eine Mehrwertsteuerreform beerdigt. Der Bundesrat hatte zunächst einen Einheitssatz vorgeschlagen, was die Räte jedoch ablehnten. Sie verlangten stattdessen ein Modell mit zwei Sätzen – doch wollen sie nun auch davon nichts mehr wissen.

Heute beträgt die Mehrwertsteuer im Normalfall 8 Prozent des steuerbaren Umsatzes. Darunter fällt unter anderem auch das Konsumieren in Restaurants und Hotels. Das Übernachten im Hotel inklusive Frühstück wird aber zu einem Sondersatz vom 3,8 Prozent besteuert.

Daneben gibt es den reduzierten Satz von 2,5 Prozent für bestimmte Güter des täglichen Bedarfs wie Lebensmittel, alkoholfreie Getränke, Bücher, Zeitungen, Zeitschriften, Medikamente und Eintritte zu Sport- und Kulturveranstaltungen.

Nahrungsmittel wären teurer geworden

Das Modell mit zwei Sätzen hatte der Bundesrat zwar im Auftrag des Parlaments vorgelegt, doch hielt auch er nicht viel davon. Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf gab zu bedenken, die heutigen drei Sätze mit 29 Ausnahmen würden abgelöst durch zwei Sätze mit 26 Ausnahmen. Das sei nicht wirklich eine Vereinfachung.

Der Bundesrat hatte dem Parlament zwei Varianten vorgelegt, die beide eine Erhöhung des tieferen Mehrwertsteuersatzes vorsahen, um die Steuerausfälle zu kompensieren. Damit wären die Nahrungsmittel verteuert worden, was aus Sicht der Mehrheit zu einer unverhältnismässig höheren Belastung für die ärmeren Haushalte geführt hätte.

Auftrag für kleine Reform

Nun haben die Räte den Bundesrat beauftragt, dem Parlament eine kleine Revision des Mehrwertsteuergesetzes mit weitgehend unbestrittenen Punkten vorzulegen. Dazu gehört die Wiedereinführung der Margenbesteuerung für Kunstobjekte.

Berücksichtigen soll der Bundesrat dabei auch das Anliegen aus dem Parlament, Gönnerbeiträge an gemeinnützige Organisationen wie die Rega in jedem Fall von der Mehrwertsteuer zu befreien. Der Bundesrat will dies prüfen, wie Widmer-Schlumpf sagte.

Gegenvorschlag zu Gastrosuisse-Initiative

Unabhängig davon hat die Wirtschaftskommission des Nationalrates eine Gesetzesvorlage erarbeitet, die als indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative von Gastrosuisse dienen soll.

Die Initiative «Schluss mit der Mehrwert-Steuerdiskriminierung des Gastgewerbes» fordert, dass Speisen und alkoholfreie Getränke in Restaurants gleich besteuert werden wie im Detailhandel und in Take-Aways. Heute bezahlen Restaurants auf Speisen einen höheren Mehrwertsteuersatz als Take-Aways.

Warme Speisen im Take-Away teurer

Die Nationalratskommission schlägt nun vor, ein neues Kriterium einzuführen: Die Höhe der Mehrwertsteuer soll nicht mehr nur davon abhängen, ob der Kunde vor Ort konsumiert oder nicht.

Für warme Speisen soll der Mehrwertsteuersatz im Take-Away 8 Prozent betragen, also gleich viel wie im Restaurant. Für kalte Speisen soll der Satz nur dann 8 Prozent betragen, wenn für den Konsum an Ort und Stelle besondere Vorrichtungen bereit stehen. Ansonsten soll er wie heute bei 2,5 Prozent liegen.

Die Ständeratskommission sprach sich im Grundsatz für die Idee eines indirekten Gegenvorschlags zur Initiative aus, zeigte sich aber skeptisch, ob die Einführung des neuen Kriteriums zweckmässig sei. Der Entwurf ist bis Ende September in der Vernehmlassung.

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