Kinder sollen in Deutschland durch ein strengeres Sexualstrafrecht besser vor der Verbreitung von Nacktaufnahmen geschützt werden. Der Bundesrat, die Länderkammer, billigte am Freitag in Berlin das entsprechende neue Gesetz. Der Bundestag hatte bereits zugestimmt.
Die Herstellung von Aufnahmen nackter Kinder und Jugendlicher ist demnach künftig strafbar, wenn die Bilder zum Verkauf oder Tausch vorgesehen sind.
«Kinder und Jugendliche haben ein Recht darauf, dass Nacktbilder von ihnen nicht im Internet oder auf anderem Weg verbreitet werden», erklärte dazu Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD). Gleiches gelte für die Erstellung von Nacktbildern von Kindern zu kommerziellen Zwecken.
Schwere Sexualstraftaten an Kindern verjähren zudem künftig nicht mehr vor der Vollendung ihres 50. Lebensjahres, um auch eine spätere Aufarbeitung zu ermöglichen.
Das Gesetz soll zudem auch bei Erwachsenen die Verbreitung von Fotos unterbinden, die die Hilflosigkeit einer anderen Person zur Schau stellen oder geeignet sind, dem Ansehen der abgebildeten Person erheblich zu schaden. Dies soll besonders den Schutz vor «Cybermobbing» verbessern. Erfasst wird künftig auch das «Cybergrooming», also das Anbandeln von Erwachsenen mit Kindern im Netz.
Alltägliches Knipsen bleibt straffrei
Der Gesetzentwurf war im parlamentarischen Verfahren noch erheblich verändert worden. Zunächst hatte es Bedenken geben, auch harmlose Bilder, die beispielsweise Eltern von nackt am Strand spielenden Kindern machen, könnten von der Strafbarkeit erfasst werden. «Sozial übliches und alltägliches Verhalten muss straffrei bleiben», betonte Maas.
Ein Anlass für die Neuregelung war die Affäre um den früheren SPD-Abgeordneten Sebastian Edathy gewesen, der Nacktbilder von Kindern im Internet bestellt hatte. Er berief sich darauf, dass dies bislang legal sei.