Was in Dänemark neu eingeführt werden soll, gibt es in der Schweiz schon seit Jahren: Die Behörden können Asylsuchenden Vermögenswerte abnehmen. Damit sollen die Kosten des Asylverfahrens gedeckt und Sozialhilfegelder zurückerstattet werden.
Soweit zumutbar müssen Asylsuchende die Sozialhilfe-, Ausreise- und Vollzugskosten sowie die Kosten des Rechtsmittelverfahrens zurückerstatten. So legt es das Asylgesetz fest. Und zu diesem Zweck können die Behörden unter Umständen auch Vermögenswerte sicherstellen, welche Asylbewerber zwingend offenlegen müssen.
Die Sendung «10vor10» des Schweizer Fernsehen SRF berichtete am Donnerstagabend über entsprechende Regelungen in Empfangszentren und über den Fall eines Syrers. Konfisziert werden können laut Gesetz Geld, geldwerte Gegenstände oder Bankguthaben. Behalten dürfen die Asylsuchenden Vermögenswerte bis zum Betrag von 1000 Franken.
Ebenfalls zur Deckung von verursachten Kosten dient die sogenannte Sonderabgabe, mit der arbeitende Asylsuchende bis zu 10 Prozent ihres Lohnes abgeben müssen. Die Sonderabgabe beträgt total höchstens 15’000 Franken. Eingezogene Vermögenswerte können auch an diese Sonderabgabe angerechnet werden.
Die eingezogenen Werte sind jedoch eher bescheiden: Laut «10vor10» nahmen die Behörden im vergangenen Jahr 112 Personen Vermögenswerte im Gesamtwert von 210’000 Franken ab. Ein Vertreter der Schweizerischen Flüchtlingshilfe kritisiert in der Sendung das Vorgehen dennoch scharf.
Dänemark ist in den vergangenen Woche in internationale Kritik geraten, weil die neue liberale Regierung vorschlägt, dass Asylbewerber Wertgegenstände abgeben sollen, um damit ihren Aufenthalt in Dänemark zu finanzieren.