Nach dem Kantonsgericht hat auch das Obergericht des Kantons Glarus eine Asbest-Klage gegen die Eternit (Schweiz) AG abgewiesen. Analog zur Vorinstanz kam das Obergericht zum Schluss, dass ein allfälliger Anspruch auf Genugtuung verjährt sei.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann mit einer Beschwerde vor Bundesgericht angefochten werden. Eternit (Schweiz) AG mit Werken in Niederurnen GL und Payerne VD nahm das letzten Freitag ergangene Urteil des Glarner Obergerichts mit Genugtuung zur Kenntnis, wie das Unternehmen am Montag mitteilte.
Die Kläger hatten eine Genugtuung von 110’000 Franken verlangt. Begründet wurde die Forderung von Angehörigen eines Verstorbenen damit, dass der Mann ab 1961 einige Jugendjahre in Niederurnen verbracht habe, dem Glarner Standort von Eternit. Er wohnte in einem Mietshaus der Eternit in unmittelbarer Nähe des Fabrikgeländes.
Laut den Klägern erkrankte der Mann 2004 an einem durch Asbest verursachten Brustfellkrebs. Zwei Jahre später sei er an den Folgen des Tumors gestorben.
Das Glarner Obergericht setzte sich inhaltlich nicht mehr mit den Vorwürfen der Kläger auseinander, sondern stellte lediglich die Verjährung der Ansprüche fest.