Auch im Aargau wird eine Mehrwertabgabe bei Einzonungen fällig

Im Kanton Aargau fällt bei Landeinzonungen ab Anfang Mai eine Mehrwertabgabe an. Die Abgabe beträgt 20 Prozent, das vom Bund vorgeschriebene Minimum. Der Regierungsrat hat die vom Parlament beschlossene Regelung auf den 1. Mai in Kraft gesetzt.

Im Kanton Aargau fällt bei Landeinzonungen ab Anfang Mai eine Mehrwertabgabe an. Die Abgabe beträgt 20 Prozent, das vom Bund vorgeschriebene Minimum. Der Regierungsrat hat die vom Parlament beschlossene Regelung auf den 1. Mai in Kraft gesetzt.

Mit dem revidierten kantonalen Baugesetz erhalten die Gemeinden gleichzeitig die Möglichkeit, eine höhere Mehrwertabgabe von maximal bis zu 30 Prozent festzulegen.

Wird zum Beispiel eine landwirtschaftliche Fläche als Bauland eingezont, so hat diese Fläche mehr Wert als zuvor. Auf diesem Mehrwert muss der Landeigentümer eine Abgabe bezahlen.

Der Aargau rechnet innerhalb von zwei Jahrzehnten mit Mehreinnahmen von 100 bis zu 200 Millionen Franken. Die Erträge müssen gemäss der Bundesvorgabe zweckgebunden für Auszonungsentschädigungen bei materieller Enteignung und für Massnahmen der Raumplanung verwendet werden.

Das Aargauer Volk hatte im September 2009 das neue kantonale Baugesetz gutgeheissen – ohne die Mehrwertabgabe. Im damaligen Gesetzesentwurf hatte der Regierungsrat eine Abgabe vorgesehen.

Die bürgerliche Mehrheit des Parlaments kippte die Abgabe in letzter Minute aus dem Gesetz. Das Parlament übernahm im vergangenen September die minimale Vorgabe des Bundes von einer 20-Prozent-Abgabe.

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