Im Kanton Solothurn gilt der eidgenössische Bettag künftig als gewöhnlicher Feiertag. Öffentliche Veranstaltungen und Umzüge sind am Bettag anders als bisher nicht mehr verboten. Das hat der Kantonsrat am Mittwoch mit 55 zu 35 Stimmen beschlossen.
Das kantonale Gesetz über die öffentlichen Ruhetage aus dem Jahr 1964 wird entsprechend geändert. Der eidgenössische Dank-, Buss- und Bettag ist jeweils auf den dritten Sonntag im September angesetzt.
Dem Entscheid ging im Parlament eine angeregte Diskussion über die Bedeutung des Bettages voraus. Die Meinungen waren quer durch die Fraktionen gespalten. Einzig bei der SVP und der FDP waren klare Mehrheiten auszumachen, den Bettag vom hohen Feiertag zum gewöhnlichen Feiertag zurückzustufen.
Die Befürworter machten sich für die «Lockerung von starren, überholten Vorschriften» stark. Die Gegner redeten der Beibehaltung einer jahrhundertealten Tradition das Wort. Der postmoderne Mensch brauche «nicht weniger, sondern mehr Ruhe», hiess es.
Da in der Schlussabstimmung das revidierte Ruhetagsgesetz die erforderliche Zweidrittel-Mehrheit im Parlament erreichte, kommt es zu keiner obligatorischen Volksabstimmung. Die CVP scheiterte mit dem Antrag, die Schlussabstimmung zu wiederholen.
Volk sagte vor neun Jahren Nein
Derzeit gilt der Bettag neben Karfreitag, Ostern, Pfingsten und Weihnachten im Kanton Solothurn als hoher Feiertag. Daher sind etwa Schiessübungen, Sportveranstaltungen und gewerbliche Anlässe sowie das Überfliegen von Ortschaften mit Motorflugzeugen zu Sportzwecken verboten. An hohen Feiertagen sind auch keine Ausnahmebewilligungen für solche Veranstaltungen zulässig.
Bereits vor neun Jahren wurde im Kanton Solothurn über die Zurückstufung des Bettages zum gewöhnlichen Feiertag diskutiert. Anlass war die Herbstmesse Solothurn (HESO) in der Stadt Solothurn. Die HESO muss am Bettag jeweils ihre Tore schliessen. Das Volk lehnte im April 2005 die Änderung jedoch mit einer Nein-Mehrheit von 70 Prozent ab.
Mit der neuen Regelung für den Bettag schliesst sich der Kanton Solothurn den Bestimmungen in den umliegenden Kantonen an. Im Weiteren sind im revidierten Ruhetagsgesetz auch das Neujahr, die Auffahrt, der 1. Mai (ab 12 Uhr) sowie Fronleichnam, Mariä Himmelfahrt und Allerheiligen als Feiertage bezeichnet.
Eine historisch bedingte Besonderheit stellt dabei allerdings der Bezirk Bucheggberg dar. Dort gelten Fronleichnam, Mariä Himmelfahrt und Allerheiligen nicht als Feiertage.