Der Bund weitet die Schutzmassnahmen gegen ein weiteres Ausbreiten der Vogelgrippe aus. Auch die beiden Basel reagieren auf die Funde infizierter Vögel am Genfer-, Boden- und Neuenburgersee.
Vor einer guten Woche wurde in toten Wasservögeln am Bodensee das Vogelgrippe-Virus vom Subtyp H5N8 festgestellt. Über das Wochenende kamen Funde am Genfersee hinzu, am Montag fand man auch in Estavayer am Neuenburgersee am Virus verendete Tiere. Es sei wichtig, wachsam zu bleiben, um die Gesundheit der zwei Millionen Nutzgeflügel und 900 Nutzgeflügelbetriebe im Kanton Freiburg zu schützen, teilte der Kantonstierarzt mit.
Nun reagieren auch die beiden Basel. In der gemeinsamen Medienmitteilung heisst es: «Ziel ist es, den Kontakt zwischen Wildvögeln und Nutzgeflügel flächendeckend zu verhindern.» Ab morgen Mittwoch gilt die ganze Schweiz als Kontrollgebiet. Fütterung und Tränke müssten deshalb in einem gegen aussen geschlossenen Stall stattfinden. In Geflügelhaltungen seien die Halterinnen und Halter zudem verpflichtet, Aufzeichnungen zu auffälligen Tieren und besonderen Krankheitssymptomen zu machen.
Mit den getroffenen Massnahmen soll verhindert werden, dass Wildvögel das Geflügel mit dem Vogelgrippevirus anstecken. Falls sich diese Vorgaben nicht einhalten liessen, müssten die Tiere in geschlossenen Räumen oder in Stallsystemen mit einem dichten Dach und seitlichen Begrenzungen untergebracht werden, teilt das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) mit.
Tote Wildvögel sollen der Polizei gemeldet werden
In der Region Basel seien vor allem die Wiese und der Rhein beliebte Aufenthaltsorte von Wasservögeln, so die Kantone Basel-Stadt und Baselland in ihrer Mitteilung. Besonders bei den Wasserkraftwerken Birsfelden und Augst und im Gebiet der Grün 80 sind die Tiere oft anzutreffen.
Wer einen toten Wildvogel findet, solle diesen der zuständigen Gemeinde oder im Kanton Basel-Stadt dem Veterinäramt melden. Ein Verdacht auf Vogelgrippe bestehe, wenn an einer Fundstelle innerhalb von 24 Stunden mehrere kranke oder tote Wildvögel entdeckt würden – ein einzelner, verendeter Schwan sei allerdings ebenfalls ein Indiz.
Gleichzeitig gibt der Bund aber Entwarnung: Für eine Ansteckung in Schweizer Geflügelbetrieben gibt es laut BLV derzeit keine Anhaltspunkte. Das Virus sei nach heutigen Erkenntnissen zudem nicht auf Menschen übertragbar.